Fahrzeug-Kontrollschilder seit 1933
Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte
1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht).
Anfangs
1933
gab Glarus
als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach.
Bern tat dies 1934. Jeder Kanton kann seither seine eigenen Schilder ab der Zahl 1,
höchstens bis zur Zahl 999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für
spezielle Halter, z.B. Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.
Das
hintere Kontroll-Schild
war rechteckig und die Nummern-Zahlen
und
Buchstaben sowie Schweizer- und Kantons-Wappen relativ groß und
dick, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm. In den Jahren 1957, 1959 und
1962 verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden
die Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.
Bern gab als
einziger Kanton von ca. BE 10 000 bis BE 16 000 die Nummern im
Aluminium-Druckguss (ca. 3cm dick) anstelle von Alu-Blech heraus.
Am
2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals
(aber
anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das derzeitig
gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stelligen Zahlen auf
dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, seit längerer Zeit nun in zwei Dreier-Gruppen
angeordnet.
Seit März
1959 werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilder im
länglichen Format abgegeben, Beim langformatigen hinteren Schild sind auf
einer Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und
Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Format 44 cm x 11 cm, später dann
38 cm x 11 cm
Um
1959 wurden erstmals in Kanton Zürich Kontrollschilder mit einer
6-stelligen Zahlen
ausgegeben. Die
Schilder trugen einen Punkt zwischen den beiden Dreier-Gruppen.
Später bei der Verkleinerung
der Zahlen verzichtete man
auf den
Punk zwischen den Zahlen
.Und noch
einige Zeit später bildete man bei den 6-stelligen Zahlen, zwecks besserer
Lesbarkeit, einen kleinen Zwischenraum zwischen den 3-er-Gruppen.
Seit 1987
sind die Langformat-Schilder, auch bedingt
durch die 6-stelligen Zahlen, nun 52 cm x 11 cm gross.
Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.
Im Moment geben z.B die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden Wunsch-Nummern-Schilder mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist das Kontroll-Schild LU 999 999 schon vor längerer Zeit eingelöst worden.
Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Schilder-Nummer 215 999 erreicht ist, wird ab LU 216 000 eine Schilder-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Schilder-Serie den Anhänger zugewiesen.
Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GE 635 000 !
Auf dem Fahrzeug-Schild sind die
Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)
immer erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten
Schweizerwappen ist das Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher aber auch
teilweise erhöht eingestanzt gewesen
Das Kantons-Wappen haben einige
Kantone auf dem Fahrzeug-Schild
erhoben aufgestanzt,
andere Kantone mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild auf
die etwas vom Schild erhobene Wappenfläche aufgeklebt.
Das
vordere Kontroll-Schild ist im Lang-Format ohne Schweizer-
und Kantons-Wappen und wurde seit 1933 mehrmals in Format und Schrift
verkleinert;
es mass
anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8 cm gross.
Grund-Farben der Schilder kennzeichnen Fahrzeugverwendungs-Arten
Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.
Die
Schilder mit weißem Grund und schwarzer
Schrift sind für Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, gewerbliche
Traktoren, Motorräder,
dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser.
Schilder mit
hellblauem Grund und schwarzer Schrift sind
für Arbeitsfahrzeuge (die zur Verrichtung
von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenso für Fahrzeuge der Feuerwehr und
öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft
sowie im Hoch- und Tiefbau).
Schilder mit
hellbraunem Grund und schwarzer Schrift sind
für Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften
über Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen.
(Kranwagen, Raupenfahrzeuge, usw.).
Schilder mit
hellgrünem Grund und schwarzer Schrift (hier gibt
es nur je ein Schild pro Fahrzeug) sind für
landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
die nicht zur Verwendung von gewerblichen Fahrten verwendet werden und eine
Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erlauben.
Schilder
mit einem gelbem Grund und schwarzer Schrift
haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge
(auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).
Schlussendlich gibt es
kleine gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette
(Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl)
für Motorfahrräder (ebenfalls nur ein
Schild).
Spezielles zu Kontrollschildern
Bis 1932 hatte das Graubündner
Kantons-Wappen (somit auch
die Fahrzeugschilder)
die Zeichen des oberen bzw. grauen Bundes, des Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung durch den Bundesrat im
März 1933 wechselte Graubünden das Kantons-Wappen und
führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformatin
in
der noch heute gültige Form
ein.
Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kantons Graubünden eine einstellige Prüfziffer vorne ins Metall eingeprägt, die nur für internen Gebrauch benutzt wurde. Nun wird diese Ziffer nicht mehr eingetragen.
Erst
1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern
geschaffen.
Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die
einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone
bestanden schon seit 1848 und machten daher die
Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.
Befristete- und Zoll-Fahrzeugschilder
Seit 1960
gibt es auch
befristete
Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für Landwirtschafts-Schilder,
Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit Velo-Schilder). Sie hatten
anfänglich als Sonderheit auf dem normalen Fahrzeugschild noch einen roten
horizontalen oder vertikalen Balken über das ganze Schild und darauf eingestanzt
das gültige zweistellige Ablaufjahr in weiss. Später war dann ein kleinerer
roter Balken rechts neben der individuellen Nummer und auf diesem vertieft die
weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung) eingestanzt, zuerst ohne
Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen aufgeklebten Kontrollmarke,
welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist auf dem roten Balken nur
noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals das zweistelligen
Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist. - Es gab
Ausnahmen, da wurde der dicke rote Streifen seitlich rechts über die ganze
Schildhöhe hochgezogen.
Die Nummerierungen der Zollschilder sowie der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen ungleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.
Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Zahl einen dicken roten Balken mit dem Ablaufdatum der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder
Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder
Spezielle Nummern-Serien
Es handelt sich hier um zwei Fahrzeug-Gruppen, die in der Schweiz immatrikuliert aber nicht verzollt sind, trotzdem aber normale und unbefristete kantonale Kontrollschilder haben.
Im
Zollfreigebiet Samnaun besteht ein
Spezialfall für den Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der
politischen Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind für alle Motorfahrzeug-Kategorien
Kontrollschilder der Nummern-Serie GR 90 001 - GR
94 9
99 reserviert.
S
amnaun
ist nämlich Zollfreigebiet und die dort gekauften Motorfahrzeuge
müssen weder in der Schweiz noch im grenznahen Österreich verzollt werden. Die
spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den Umstand hin, dass das
Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun
(aber in der Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt
werden. - Im Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für
ihre unverzollten Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem
Balken und dem Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit
einer speziellen Nummern-Serie).
Dieses Schild
ist ebenfalls an einem Fahrzeug, dessen Halter in Samnaun wohnt. Das Auto ist
aber normal in der Schweiz verzollt worden.
Aus unerklärlichen Gründen reservierte man beim Strassenverkehrsamt in Chur plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006 bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?
Motor-Fahrzeuge des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, die in der
Schweiz nicht verzollt sind und für das IKRK ausschliesslich im Ausland
in Einsatz stehen, haben Schweizer Motorfahrzeug-Kontrollschilder der Nummern-Serie
GE 901 000 - GE 949 999
IKRK-Fahrzeuge, die in der Schweiz verzollt sind und am Hauptsitz des IKRK in Genf im Einsatz stehen, haben Schweizer Diplomatenschilder, nämlich CD mit dem Code 026.
Bild:-Nachweis: Francoplaque /PB (http://plaque.free.fr/eur/ch/?path=./_LARGE/ )
spezielle Kontrollschilder
So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen (Personenwagen, Lastwagen), Anhängern sowie Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden.
Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugarten und Schilder-Typen (inkl. Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalter eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine spezielle Nummerierung. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters für das gleiche Wechselschild einzulösen.
Kontrollschilder des Fahrzeuggewerbes
Von 1933 - 1976
wurden so genannte Versuchs-Schilder für
Motorwagen und Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom
Motorfahrzeuggewerbe für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu
Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und
weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in
rot. Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis
gefahren werden. Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten
Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder
heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern
aufwiesen !
Seit 1933 gibt es auch
Händler-Schilder für das Motorfahrzeuggewerbe.
Sie berechtigten den
Inhaber dieses Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen
unentgeltlichen Fahrten. Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die
normalen Kontroll-Schilder für Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen
teils den Händlerschildern (so genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien
zu. Das Fahren mit einem
Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.
Seit dem Jahre 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gibt einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie legal zweimal die gleiche Nummer.
Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross)
dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge,
die
keine Motorräder sind, verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger
mitgeführt, kann das hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des
Anhängers verwendet werden.
Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle
Motorfahrzeuge, die keine Motorwagen sind,
verwendet werden.
Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für
die Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.
Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an
alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.
Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün)
dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.
Händlerschilder für Anhänger (weiss gross)
sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und reparieren.
ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder
Vom Jahren 1977 – 2000
hatten Mietfahrzeuge als Sonderheit
Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V
(=Vermietung) rechts neben der Zahl. Seit 2001 haben Mietfahrzeuge, wie
schon vor 1977, wieder ganz normale kantonale Fahrzeug-Schilder.
heutige Schilder für Mietfahrzeuge
Es fällt auf, dass sei 2001 auf den Strassen der ganzen Schweiz sehr viele Autos mit AI-Kontroll-Schildern (Kanton Appenzell-Innerrhoden) umherfahren. Dies, obwohl in Kanton Appenzell-Innerrhoden nur rund 15 000 Einwohner wohnen die um 20 000 Fahrzeuge immatrikuliert haben.. Die echten Innerrhoder Verkehrsteilnehmer erkennt man an ihre Fahrzeuge Schildern mit einer Nummern unter AI 11 000.
Insgesamt zirkulieren (2010) aber schweizweit zusätzlich noch rund 11 000 Mietwagen mit AI-Kontrollschildern. - Das sind Schilder mit einer Nummer ab AI 20 000, werden von der Autovermietungs-Firma AVIS benutzt, ab AI 30 000 gehören sie der Firma Hertz, ab 40 000 der Firma Eurocar und ab 60 000 der Firma Sixt.
Das
alles rührt daher,
weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr
günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton
oder aber im ebenfalls günstigen Kanton Waadt (VD) immatrikulieren lassen. Alle
übrigen Kantone verzichten auf die Kontrollschilder-Abgabe für Mietwagen, werden
aber für den Steuerausfall proportional entschädigt.
Dies ist also der Grund, weshalb man in der ganzen Schweiz, sogar in den hintersten Tälern, immer wieder Autos mit AI- oder VD-Kontrollschildern antrifft..
Polizei Grenzwacht und Feuerwehren
Die Polizei (Kantons-, Stadt- und Bundes-Polizei) hat an ihren Fahrzeugen üblichen Fahrzeugschilder aus der laufenden Serie ihres Einsatzkantons, also keine speziell gezeichneten Kontrollschilder. Eine Ausnahme gab es früher, da trug teilweise pro Kanton ein Polizeifahrzeug die telefonische Notfallnummer als Schild-Nummer (Polizei-Notruf = Tel-Nr. 117). In Luzern hatte das Einsatzfahrzeug bei Verkehrsunfällen das Kontrollschild LU 117. Aber das ist heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell..
Die Feuerwehren der Schweiz haben an ihren Fahrzeugen auch ganz normale zivile Fahrzeug-Kontrollschildnummern ihres Einsatzkantons. Auch hier gab es früher wiederum eine Ausnahme. Die Feuerwehr hat die Notruf-Nummer.Tel. 118 und pro Kanton trug ein Feuerwehrfahrzeug diese Nummer als Kontrollschild-Nummer (z.B. UR 118). Auch das ist aber heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell.
Die Grenzwacht hat an ihren Fahrzeugen ebenfalls ganz normale zivile Motorfahrzeug-Kontrollschilder ihres Einsatz-Kantons.
Die Fahrzeuge der Schweizer Grenzwacht kommen überdies auch im Fürstentum Liechtenstein zum Einsatz, da gemäss Zollunion von 1923 die Schweiz die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich sichert und die Schweizer Grenzwacht im Landesinnern von Liechtenstein auch mobile Patrouillen ausführt.
Auch die Militärpolizei benützt für ihre Fahrzeuge ganz normale Militär-Fahrzeug-Kontrollschilder.
Wunsch-Kontrollschilder
Heute gehen immer mehr Kantone
dazu über, die Kontrollschilder mit niedrigen oder
auffallenden Zahlen (z.B. LU 15 oder
LU 666777) zu versteigern. So lösten gewisse Straßen-Verkehrsämter für 1- bis
3-stellige Auto-Schilder schon mehrere zehntausend Franken! - Es ist nun auch in
vielen Kantonen möglich, sich ein Schild (außerhalb der aktuellen Serie)
mit einer speziell gewünschten Zahl bis 999 999 (sofern die Zahl frei
ist) zuteilen zu lassen, teils gegen eine kleine Gebühr
echte Sammler-Kontrollschilder
Es ist nicht möglich, für den offiziellen Gebrauch auf dem Motorfahrzeug-Schild anstelle der individuellen Nummer Fantasie-Angaben anzubringen (z.B. Name, Initialen, Ortschaft oder Amateurfunk-Rufzeichen, usw.), im Gegensatz z.B. zur USA, wo auf den Fahrzeug-Schildern solche Phantasie-Angaben anstelle der Nummer seit Jahrzehnten statthaft sind. Man kann aber solche Fahrzeug-Schilder für Sammlerzwecken herstellen lassen.
Es gibt teilweise auch die Möglichkeit, für die Schildersammlung von gültigen Motorfahrzeug-Schildern so genannte Sampler herzustellen, die genau den Originalen entsprechen, aber nur Nullen als Zahl aufweisen. So kann der Schilder-Sammler für seine Sammlung Exemplare erhalten, die im Original normalerweise nicht erhältlich sind. Natürlich dürfen solche Schilder niemals am Auto befestigt werden. Nachfolgend einige solcher Sampler-Schilder aus dem Kanton Luzern.
unerlaubte Sammler-Kontrollschilder
Hingegen werden im Ausland echte CH-Motorfahrzeug-
Kontrollschilder,
aber mit beliebigen Zahlen/Nummern, hergestellt, was zu Missbrauch des
Motorfahrzeug-Kontroll-Schildes führen kann.
Fälschungen
Wie überall im Leben wurde auch
bei den
Motorfahrzeug-Kontrollschildern versucht,
diese zu fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild
(ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer
(vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein
"amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollschild war an
einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt, Schweizerwappen nicht der
Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.
Zukunft der Motorfahrzeug-Kontrollschilder
Nachdem z.B. der Kanton Zürich wegen der grossen Anzahl von immatrikulierten Motorfahrzeugen angeblich bald einmal keine Nummern-Reserven bei den Kontrollschildern mehr hat, denkt man bei der ASTRA (zuständiges Bundesamt in Bern) über ein neu gestaltetes Motorfahrzeug-Kontrollschild nach. Dabei sind 3 Varianten aktuell, nämlich ...wie die EU ohne Kantonswappen oder eine Zahlen/Buchstaben-Kombination oder kleinere Ziffern. Wobei beim Volk eine Variante mit Wappen wohl den Vorrang hätte. - Bei den Motorrad-Kontroll-Schildern werden schon heute die 6-stelligen Zahlen (vorerst BE und ZH), bei unveränderter Schilder-Dimension, etwas dünner und näher beieinander geprägt um genügen Platz für die Nummer zu haben.
Nun sind ab Spätherbst 2013 die ersten Kontrollschilder in Zürich mit kleineren Ziffern aufgetaucht. Was kommt aber ab der Zahl eine Million ? Eine Eins voraus oder aber der Buchstabe A ?
Fahrtzeug-Kontrollschilder in den staats-politischen Enklaven in der Schweiz
Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten politischen Enklaven in der Schweiz.
Das Gebiet von Campione d`Italia (es handelt sich um eine italienische Enklave auf Schweizer Boden) liegt im Kanton Tessin, am Lago di Lugano. Der Ort ist 1,7 km2 gross und hat 3000 Einwohner. Die Motor-Fahrzeuge der dort wohnhaften Personen sind mit normalen Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton Tessin (TI) versehen.
Anders
verhält es sich beim Ort
Büsingen,
der als deutsche Enklave (7,6 km2 gross und 1500 Einwohner) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt
und zum Schweizer Zollgebiet gehört. Dort müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge
deutsche
Kontrollschilder (mit der Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben die in der
Schweiz verzollten Fahrzeuge ein A im Schild. Die in der Schweiz unverzollte Fahrzeuge, die längstens 2 Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen,
haben auf dem
Kontrollschilder ein Z links neben der Zahl.
Fürstentum Liechtenstein
Bis zum Jahre 1922 benützte das Fürstentum Liechtenstein bei seinen Fahrzeugen die Beschilderung analog Österreich und zwar vom Bundesland Vorarlbeg (Zeichen W). So besass das erste Auto von Ernst von Brand, Vaduz, 1911das Kennzeichen W 136. - Das zweite Motorrad, Besitzer Camillus von Brand, Vaduz, verkehrte 1910 mit dem Kontrollschild III H 266. - 1919 bekam Sele Erwin, Schaanwald, für sein Motorrad die Nummer L 1. Es folgten die Nummern L 2 - L 14 und dann FL 101 - FL 130. - Um 1920 fuhr ein Polizist ein Motorrad mit Kennzeichen FL78 und anlässlich einer Rheinüberschwemmung benützte das Militär einen Fahrzeug mit FL 117. - Alle Angaben gemäss Herrn Alexander Lutt, Amt für Kultur, Landesarchiv, Vaduz
Links zwei Auto-Kontrollschilder die ab ca. 1920 - 1957 gültig waren.
Das Fürstentum Liechtenstein hat sich 1923 mit dem Abschluss des
Zollvertrages zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein bezüglich
der Gesetze und Verordnungen, somit auch über Fahrzeug-Kontrollschilder, der Schweiz angeglichen. Über die
Fahrzeug-Kontrollschilder gibt die Internetseite der Landesverwaltung Auskunft.
Details hier.
Rechts zwei Auto-Schilder, die seit dem Jahre 1957 nun im Verkehr sind.
Wegen des Datenschutz-Gesetzes
gibt es in Liechtenstein keinen Autoindex und keine telefonische
Halter-Auskunft. Anfragen über einen bestimmte
n Fahrzeughalter sind mit
schriftlicher Begründung bei der Motorfahrzeug-Kontrolle in Vaduz einzuholen.
Immerhin ist aber bekannt, dass bei den Au
to-Kontrollschildern FL 1 - 4, 6, 8 und 10 der
Fürstenfamilie, FL 5 dem Regierungs-Chef und alle übrigen Nummern bis inkl. FL
20 der Regierung und der Polizei zugeteilt sind. Und die Nummern zwischen FL 300
und FL 1988 sowie über FL 65000 sind für Anhänger bestimmt.
Motorrad-Kontrollschilder
Motorrad-Kontroll-Schilder
(ohne Rücksicht auf den Zylinderinhalt, sogar für das
Velo-Solex) gab es ab 1933 anfänglich
pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27 cm x 9 cm) und ein
hinteres (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für
Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit Oktober 1955 gibt
es kein vorderes Schild mehr, nur noch das hochformatige hintere Schild,
welches 18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung,
beginnend mit der Zahl 1.
1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz mit seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeug, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu..
Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Auch der Kanton Bern wird nun bald 6-stellige Kontrollschild-Nummern anfertigen..- Die Zahlen auf den Kontrollschildern werden, um Platz zu sparen, etwas dünner und die Abstände zwischen den Zahlen etwas enger gemacht.
Quad, Trikes und dreirädrige
Motorfahrzeuge gelten trotz
mehrrädrigem
Aufbau als Motorrad
und
können mit einem Motorrad-Schild gefahren werden. Es besteht aber keine
Helmtrag- und Gurtentrag-Pflicht
.
Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit
Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und
tragen ein kleines hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der
Grösse analog der weissen Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird
ebenfalls pro Fahrzeug nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer
5-stelligen Zahl.
Kleinmotorrad-Schilder
Schilder
für Kleinmotorräder (sog. Roller
mit max. 45
km/h)
und
Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder (18 cm
x 14 cm), aber mit gelbem Grund
und schwarzer Schrift. Ebenfalls haben sie eine eigene Nummerierung, beginnend mit der
Zahl 1.
Motorfahrrad-Schilder
Ab 1961 bekamen
Motor-Fahrräder, d.h. Mofas,
(unter 50 ccm
Zylinderinhalt) eigene Schilder. Diese hatten die gleichen Ausmasse wie die
Nummern-Schilder für Fahrräder. Bis 1968 waren sie in vielen Kantonen mit einer weissen
Grundfarbe (aber teils in verschiedenfarbige Ziffern und Buchstaben) versehen.
Ob und in welchen Jahren die
einzelnen Kantone weisse Mofa-Schilder verwendeten,
ist teilweise unbekannt. Auf alle Fälle gab es Kantone, die schon vor 1969 Mofa-Schilder
in gelber Grundfarbe abgegeben hatten.
Ab 1969 war die Grundfarbe
der Mofa-Schilder gesamtschweizerisch dann immer
.
gelb.
Im Gegensatz zu den Velo-Schildern, die zum Teil jedes Jahr andere Grund-Farben
hatten
Seit 1978 gibt es
spezielle Motorfahrrad-Schilder. Doch
eigentümlicherweise konnte man aber 1978 bis1983
noch wählen
zwischen dem neuen Mofa-Schild und dem gelben kleineren Velo-Schild. Erst ab
1984 gelten nun nur noch die Mofa-Schilder. Sie sind kleiner als
Kleinmotorrad-Schilder (10 x 14 cm), dafür länglich-hoch, haben einen gelben,
reflektierenden Grund und schwarze Schrift.
Sie sind ohne Wappen,
dafür oben links mit Kantonsbezeichnung.und rechts daneben bis 1983 die
eingestanzte Jahrzahl.
Ab 1984 begannen die ersten Kantone, dem Neuhalter
ein
Mofa-Schild
.
ohne
eingestanzte Jahreszahl
abzugeben. Auf dieses ist jährlich eine Vignette
mit 2-stelliger Jahres-Zahl oben rechts
neben der Kantonsbezeichnung, aufzukleben. Allmählich folgten praktisch alle Kantone
mit der Abgabe der neuen Schilder. So müssen
heute jährlich nur die Vignetten und nicht das
Mofa-Schild erneuert werden..Die Vignetten sind jeweils
vom 1. Januar bis zum 31.
Mai des nächsten Jahres gültig. Hier sind eigene
Mofa-Vignetten des Kantons Aargau zu sehen.
Der
Kanton Wallis gibt als Ausnahme weiterhin die Mofa-Schilder mit eingestanzter
Jahreszahl (also ohne Vignetten) ab. Somit ist in diesem Kanton weiterhin jedes Jahr ein neues Kontroll-Schild zu
lösen
Die individuelle Halter-Nummer
ist je nach Kanton 4- bis 6-stellig, mindestens
beginnend mit der Zahl 1000, dabei sind
maximal 3 Ziffern auf einer Linie angeordnet
Seit dem 1.4.1994 (mit der Gestaltung eines neuen Mofa-Fahrzeugausweis) werden Mofa-Schilder nicht mehr überall von den kantonalen Motorfahrzeug-Kontrollen/Strassenverkehrs-Ämtern ausgegeben sondern je nach Kantone z.B. durch Poststellen, Gemeindekanzleien, Mofahändler, usw.
Elektroroller oder E-Scooter sind Elektrofahrzeuge. Sie
können eine
Geschwindigkeit von 15-20 km erreichen. Sie sind im Strassen
-Verkehr als leichte Elektro-Roller zugelassen und den Mofas (mit
Erleichterungen) gleichgestellt, benötigen daher ebenfalls eine Mofa-Prüfung und
eine Mofa-Nummer. Sie dürfen nur auf der Strasse, aber ohne Helm gefahren
werden.
Für Segway-Fahrzeuge werden gelbe Schilder (ähnlich Kleinmotorrad-Schilder)
unbefristet und mit Kantons- und Schweizer-Wappen ausgegeben.
Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Traktoren-Schilder
Bezüglich der Kontrollschilder für Traktoren ist es sehr schwierig, einen Überblick zu bekommen. Bis 1961 hatte theoretisch jeder Kanton freie Hand, ob er Kontrollschilder und wenn ja in welcher Form und Farbe er diese ausgeben wollte. Zudem sind schriftliche Unterlagen über die Traktoren-Schilder kaum vorhanden. Es scheint aber, dass der französisch sprechende Tel der Schweiz relativ früh Traktoren-Kontrollschilder ausgab.
Ab 1933 sind auch für
Traktoren, die in der Landwirtschaft und ,
im Forst gebraucht werden, eine Haftpflichtversicherung und für einige Kantone auch Kontroll-Schilder
obligatorisch. Diese Schilder waren aber anfänglich bezüglich deren
Gestaltung vermutlich nicht in allen Einzelheiten geregelt. Jeder Kanton war
bezüglich Form und Farbe des Schildes frei. Im Kanton Waadt hatten zum Beispiel die
Kontrollschilder die Kantonsabkürzung und die Jahrzahl ausgestanzt. Dadurch war das Schild ein Jahr gültig.
Nur mit einer ausgestanzten Register-Nummer und mit der Kantonsabkürzung scheint
das
Traktoren-Schild unbegrenzt gültig zu sein. Es ist aber auch denkbar, dass die Farbe des Schildes auf einen Jahrgang hinweist.
Später gaben immer mehr Kantone
Traktoren-Schilder heraus und man
gestalteten
sie nach einem einheitlichen Bild. Man führte das Kantonswappen ein und die Schilder waren nun unbefristet,
wiesen eine individuelle Nummer aber keine Jahrzahl mehr auf. - Dass es sich bei
den Zahlen auf diesen Schildern um individuelle Registrier-Nummern und keine
Jahreszahlen handelt geht daraus hervor, dass es bis 1932 nur
Konkordanz-Schilder (für Motorfahrzeuge inkl. Motorräder) und überhaupt noch gar
keine Traktoren-Schilder gab.
Die Regelung über die Art der
Traktorenschilder blieb aber weiterhin uneinheitlich,
einige Kantone gaben .immer noch gar keine Schilder für landwirtschaftliche
Fahrzeuge ab, zudem waren bei den übrigen Kantonen deren Format und Farbe bis
1961 nicht einheitlich und gesetzlich vorgeschrieben. Wenigstens übernahm man
aber allmählich die Formate der übrigen Fahrzeug-Kontrollschilder (Personen-Wagen,
Motorrad, Lastwagen, usw.). .
.
Am 18.7.1961 wurde mit
einem Bundesratsbeschluss (BRB) für die ganze Schweiz
pro Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Fahrzeug mit maximal 40 km/h
Geschwindigkeit ein einheitliches hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift (ohne
Wappen) vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die auch
auf öffentlichem Grund und Boden zum Einsatz kommen. Die Schilder haben eine
länglich im Format 30 cm x 8 cm.. Pro Traktor ist nur ein Schild anzubringen.
Es ist bis heute so, dass in wenigen Kantonen bei den Traktoren-Kontrollschildern an eigenen Formen und Farben festgehalten wird, So gab es im Kanton Luzern bis vor rund 10 Jahren noch kreisrunde, grüne Kontrollschilder und in einem Hof im Kanton Schwyz steht heute noch ein Traktor mit einem schwarzen, kürzeren Schild mit Schwyzer-Wappen.
gewerbliche Traktoren-Schilder
Gewerblich genutzte Traktoren haben je ein vorderes
und ein hinteres weisses Kontrollschild, analog der
Last- oder Personenwagen.
Motorkarren-Schilder
Der Kanton Tessin gab von 1977 bis cirka 1990 als
einziger Schweizer Kanton
für die
landwirtschaftlichen Motorhandkarren anstelle von Fahrradschildern
grüne Mofa-Schilder und für die übrigen Motorhandkarren blaue Mofa-Schilder ab.
Schilder-Eigentum
Das unbefristete Motorfahrzeug-Schild ist auf Lebzeit dem Fahrzeug-Halter zugeteilt (im Gegensatz etwa zu andern Ländern, bei denen das Schild zum Auto gehört). Es darf, da ja das Straßen-Verkehrsamt Eigentümer des Schildes bleibt, normalerweise nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das Fahrzeug-Schild kann nur bei Todesfall des Halters, Wegzug aus dem Kanton, usw., auf Personen innerhalb der Familie übertragen werden, sonst geht es an das zuständige Verkehrsamt zurück. Einige Kantone (z.B. AG, AI, AR, BE, GL, GR, SG, SH, TG, ZG) lassen eine freie Weitergabe des Schildes an Dritte mittels Verzichtserklärung und zum Teil mit Gebühren zu. - Hingegen müssen in allen Kantonen befristeten Schilder und Zoll-Schilder vom Fahrzeug-Halter nicht ans Verkehrsamt zurückgegeben werden.
Schiffs-Kontrollschilder
Schlussendlich sind auch noch für die meisten Schiffe (mit oder ohne Motor) auf den Schweizer Gewässern Kontrollschilder vorgeschrieben und zwar müssen diese normalerweise links und rechts am Bug (backbord, steuerbord) befestigt werden.
Auf Binnen-Seen hat die
Privat-Schiff-Fahrt
normalerweise Kunststoff-Kontrollschilder mit weissem Grund, links in schwarz
die Kantonsabkürzung, in der Mitte einen kleinen Anker und rechts davon die
Kontrollnummer. Sie werden beidseits am Schiffsbug angeklebt.
Auf
Seen, an die mehrere Länder stossen,
haben die Schiffs-Kontrollschilder zum Teil. Schweizer- und Kantons-Wappen.
Befristete Schilder haben hingegen keine Wappen. Die Zahlen und Buchstaben sind
in rot. Zwischen Kantonsbezeichnung und individueller Nummer ist ebenfalls ein
Anker
Im
Kanton. Schwyz werden weiterhin noch Schiffs-Kontrollschilder verwendet, die nur
aus einzelnen Kunststoff-Buchstaben und -Zahlen bestehen und so vorne am Bug auf
den Bootskörper geklebt werden..
In der guten alten Zeit der teuren Holzboote wurden die einzelnen Messing-Zahlen und -Buchstaben als Kennzeichnung vorne beidseitig auf den edlen Holz-Bootskörper geschraubt, aber das ist nun längst vorbei.
Ob es sich
hier um ein (früheres ?) Schild für ein Schiff auf internationalen Gewässern des
Kanton Tessin handelt, ist unbekannt.
SCHWEIZ / SUISSE / SWITZERLAND SVIZZERA
= CH = Confoederatio Helvetica
alle Kantons-Wappen, Fahrzeug-Kontrollschilder und Kantons-Kürzel siehe hier