Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz
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Als es noch keine Kontrollschilder gab

1868 konstruierte in der Schweiz Albert Schmid, Zürich, seinen ersten Dampfwagen und mit seinem dritten, selbst gebauten Fahrzeug fuhr er 1878 in einer Woche nach Paris. Und auch schon in den 1880er Jahren fuhr Ernest Cuénod aus Vevey (1857 – 1915) mit seinem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee umher. Er war Autohändler und Auto-Importeur, zudem erster Vizepräsident des am 6.12.1898 in Genf gegründeten Automobil-Clubs der Schweiz (ACS). -
Um 1890 dürften es in der ganzen Schweiz wohl noch nicht mehr als ein paar Dutzend Motorfahrzeug-Besitzer gegeben haben. Diese Autos zirkulierten vermutlich alle noch ohne Kontrollschilder!

Um 1899 war in der Schweiz der Groß-Raum Genf/Genfersee das Zentrum der Fahrzeug-Entwicklung und der -Motorisierung. Wohl beeinflusst vom nahen Frankreich, das bezüglich der Fahrzeugmotorisierung in Europa eine Pionierleistung vollbrachte.
1900 zählte man in Genf 102 Automobile, in Bern lediglich 9 und in Zürich und Basel gab es wohl auch nicht mehr Fahrzeuge als in Bern! Und 1914 waren von den total 5411 Autos/Lastwagen in der Schweiz 25% in Genf und von den 5504 Motorrädern gar 50% im Stadt-Kanton immatrikuliert. Zürich hatte damals 1540 Motorfahrzeuge.
Vorläufer der Kontrollschilder

Die
Frage, wo und wann das erste Motorfahrzeug-Kontroll-Schild in der
Schweiz einem Fahrzeug-Halter abgegeben wurde, ist leider nicht zu
beantworten. Der Wunsch, einen Automobilisten identifizieren zu
können, war wohl aber schon immer da, und zwar aus verschiedensten
Gründen. Zu vermuten ist, dass deshalb knapp vor 1900
vorerst in einzelnen Kantonen Velo-Nummern-Schilder oder ähnliche Nummern-Tafeln
zur Kennzeichnung der Autos abgegeben wurden. Fahrrad-Schilder gab es nämlich
schon längere Zeit.
A
m
14.2.1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt mittels Verordnung vor, jedes Fahrrad sei mit einem Nummern-Schild zu versehen. Das Schild müsse
vorne am Lenker montiert werden. Und mit Regierungsratsbeschluss vom
11.5.1898 wurde angeordnet, dass die
Bestimmungen der Verordnung vom 14.2.1894 über Fahrräder auch auf
"Motorfahrräder und sonstige Motorfuhrwerke" Anwendung finde. Daraus kann geschlossen werden,
dass die "Velo-Schilder" auch an Motorfahrzeugen anzubringen waren !

1892 gab der Kanton Luzern
erstmals Fahrrad-Schilder heraus Und 1901 hielt der Kantons Luzern erstmals in einer
Verordnung fest, dass für Motorwagen
eine polizeiliche Bewilligung
zu lösen sei und dass mit dieser eine
Nummertafel abgegeben werde, die am Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle
anzubringen sei. Ob das Veloschilder oder separate Motorfahrzeug-Schilder waren,
ebenfalls das Aussehen, war nicht geregelt.
A
m 6.2.1902 schrieb auch der Kanton Zürich in seiner
Verordnung betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf
öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen eine solche Nummern-Tafel für
jeden Motorwagen vor. Und in der Verordnung vom
16.2.1903 verfügte er,
dass an den Motorwagen je zwei Schilder (vorne und hinten) mit einer
Ordnungsnummer und dem Kantons-Wappen anzubringen sei.
Ob
die hier abgebildeten Motorfahrzeug-Kontrollschilder
Vorläufer der in
der Schweiz ab 1905 ausgegebenen Konkordats-Schilder waren, ist unbekannt. Sie
hatten ein längliches Format und einen schwarzen Grund, links in weiß ein
Schweizerkreuz (nicht mit Wappen), daneben in dicker, großer und weißer Schrift
die individuelle Nummer. Das Schild war also ohne Kantons- und Schweizer–Wappen
versehen. - Zu vermuten ist, dass diese Schilder wohl keine
Militärfahrzeug-Kontrollschilder waren, denn auf den vorhandenen Bildern von
Motorfahrzeugen mit solchen Schildern waren nur Zivilpersonen als Lenker und als
Beifahrer teils sogar Kinder abgebildet !
Im Kanton Uri, wo vor dem Beitritt zum
Schweizerischen Automobil-Konkordat bis 1914 die Fahrzeug noch alle ohne
Kontroll-S
childer zirkulierten, fuhr nach Konkordats-Beitritt
ein
Lastwagen (um 1920) mit einem solchen wappenlosen Schild (+ 2607) umher. Es
wäre somit denkbar, dass die vorderen Schilder von den Konkordats-Kantonen
teilweise mit oder ohne Wappen ausgegeben wurden. Darauf hin deutet auch der
Umstand, dass die Nummer des erwähnten Urner-Schildes (+ 2607) aus der dem
Kanton Uri (gemäß Konkordatsbeschluss von 1905) zugeteilten Nummern-Serien (2601 –
2700) stammt!
die ersten kantonalen Konkordats-Fahrzeug-Kontrollschilder von 1905 - 1911


Am 13.7.1904 wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten diesem Konkordat sofort bei, der Rest etwas später. Das Konkordat regelte allgemeine Bestimmungen über Ausrüstung der Motorfahrzeuge und Velos sowie den Fahrzeugverkehr generell. Es hielt auch fest, dass Motorfahrzeuge zwei Kontrollschilder, vorne und hinten, anzubringen hätten und dass auf diesen Schildern das Kantonswappen des ausgebenden Kantons sowie eine individuelle Registerzahl aufgeprägt sein müsse (also kein Schweizerkreuz). Grundfarbe und Dimension des Schildes waren nicht geregelt. Sofern hinten kein Schild angebracht werden könne, mussten diese vorne je auf einer Seite befestigt werden. Dimensionen und Anordnung der Zahlen und des Kantonswappens waren nicht geregelt.
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An der Konferenz der Konkordatskantonen vom 6. Februar 1905 beschloss man dann, jedem Kanton eine Schilder-Nummernserie zuzuteilen und die Schilder hätten auch das Schweizerwappen gegen die linke Schildseite aufgeprägt zu haben (nebst dem Kantonswappen rechts). Mann beschloss die schwarze Grundfarbe des Schildes und eine einheitlich Grösse der vorgeschriebenen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder. Die Zahlen und das Schweizerwappen mussten erhaben gepresst sein. Anfänglich wurde durch das Konkordat beschlossen, die Kantons-Wappen auf allen Schildern nicht erhaben anzufertigen sondern nur zu malen. Davon kamen aber mehrere Kantone bald einmal weg, insbesondere diejenigen mit einem einfachen Kantonswappen, z.B. solche die kein Tier im Wappen hatten . Das hintere Schild war etwa grösser (in der Länge und der Höhe) als das vordere Schild.
Das
hintere
Motorrad-Schild war zur
Unterscheidung der beiden Schilder-Kategorien (Auto / Motorrad) kleiner als
dasjenige
für Motorw
agen,
hatte oben nach innen geschwungene Ränder, und war eher hoch als länglich. Zudem
waren Schweizer- und Kantons-Wappen oben zueinander geneigt. Das vordere
Motorrad-Schild war in der Dimension und
Darstellung identisch mit dem vorderen Auto-Schild. Ganz vereinzelte
Motorrad-Schilder waren teilweise etwas geschwungen.
Autos und Motorräder hatten im Rahmen der den Kantonen vom Konkordat zugeteilten Nummernserie pro Kanton je eine eigene aber identische Nummern-Serie. Also z.B. der Kanton Luzern für die Autos LU 2201 - LU 2600 und auch für die Motorräder LU 2201 - LU 2600.
Jedem Kanton wurde nur eine relativ kleine Kontrollschild-Nummer-Serie zur Ausgabe zugeteilt. Dem Kanton Zürich die Zahlen 1 - 1000, Bern 1001 - 2200, Luzern 2201 - 2600, Uri 2601 - 2700, Schwyz 2701 - 2900, Obwalden 2901 - 3000, Nidwalden 3001 - 3100, Glarus 3101 - 3300, Zug 3301 - 3400, Freiburg 3401 - 3800, Solothurn 3801 - 4100, Basel-Stadt 4101 - 4600, Basel-Land 4601 - 4800, Schaffhausen 4801 - 5000, Appenzell-Innerrhoden 5001 - 5200, Appenzell-Ausserrhoden 5201 - 5300, St. Gallen 5301 - 5800, Graubünden 5801 - 6000, Aargau 6001 - 6400, Thurgau 6401 - 6700, Tessin 6701 - 7100, Waadt 7101 - 8000, Wallis 8001 - 8400, Neuenburg 8401 - 8800 und Genf 8801 - 9999.
Straßenverkehrs-Ämter in der heutigen Form gab es damals noch nicht. Deshalb überreichte 1904 im Kanton Bern jeweils Regierungs-Rat Morgenthaler höchst persönlich in seinem Büro (nach Griff in die untere Pultschublade!) jedem neuen Fahrzeughalter die Kontrollschilder. Und Autoverkäufer Popp in Zürich entnahm jeweils ein neues Paar Schilder aus seinem Schrank und montierte dieses jedem Neuhalter beim Autokauf ans Auto. So geschehen mit Hans Lavater, berühmter Dirigent, Komponist und späterer Direktor der Musikakademie in Zürich. Er bekam bei seinem Erstwagenkauf (einen PW der Marke Stoewer der Gebr. Stoewer, Stettin) gleich die Nummer ZH 143B von Popp mitgeliefert.
Die Schilder mussten aus Eisenblech
(ausnahmsweise Aluminium) sein. Eine Ausnahme
machte der Kanton Zug, er liess für einige Zeit seine Schilder durch das
Emaillierwerk Zug in Email herstellen. Das vordere Schild mass 38cm x 10 cm, das
hintere Schild 45cm x 13cm
die Motorfahrzeug-Kontrollschilder von 1911 - 1932

Im Jahre
1911, als
die sämtlichen Kantonen
zugeteilte Nummern-Schilder-Serie teilweise aufgebraucht
war, entschloss man sich, auf den Kontrollschildern
hinter der
letzten Nummer-Zahl einen grossen Buchstaben, beginnend mit A, anzubringen. Es
gab aber auch einige Kantone, die schufen ein hinteres rechteckiges Schild und
brachten den erwähnten Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantons-Wappen an.
Auch bei den Motorrädern
wurde sowohl bei den
hinteren wie auch bei den vorderen Kontrollschildern rechts von der
individuellen Kontroll-Nummer ein Buchstaben angebracht
Gemäss Art. 24 des Konkordats vom 7.4.1914 können Versuchswagen der Automobilfabriken und -Garagen an Stelle der ordentlichen Schilder solche erhalten, die mit einem besonderen Zeichen versehen sind. - Diese besonderen Schilder mit entsprechender besonderer Fahrbewilligung haben nur für das Gebiet des ausstellenden Kantons und ausschliesslich für Versuchsfahrten Gültigkeit. -- Nähere Angaben über dieses Schild finden sich leider nirgends !
Spezielles Motorradschild
In den zwanziger und dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts trugen Motorräder, die einen zugelassenen Sozius-Sitz aufwiesen und die notwendigen Steuern dazu bezahlt hatten, vorne ob dem Schutzblech ein kleineres, längliches Metall-Schild mit der Aufschrift " 2.Sitz ". Dies diente der Polizei zur sofortigen visuellen Kontrolle, ob ein Motorrad mit oder ohne Sozius-Sitz gefahren werden darf.
weisse Konkordats-Schilder ab 1922
Seit 1922 wurden im Kanton Zürich anstelle der
bisher
schwarzen Schilder für
Motorräder
erstmals weisse
Kontrollschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen
abgegeben, da die schwarzen Schilder nämlich bald einmal
unansehnlich und nachts schlecht lesbar waren. Die anderen Kantone folgten nach
und nach.
Und 1923 gaben die beiden Halb-Kantone
Basel-Stadt und
Basel-Land die
ersten
weissen
Auto-Kontrollschilder (aber ohne Buchstaben neben der
Zahl) ab. Anno 1925 folgte auch der Kanton Zürich, er gab ab dem Kontrollschild
ZH 101K weisse Kontroll-Schilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen
ab. Die übrigen
Kantone folgten nach und nach.
Eigentümlicherweise wurden in Luzern bei den Motorrädern ab 1923 nur noch Schilder ab der Nummer LU 2201B zugeteilt, die Nummern LU 2201 - LU 2600 und LU 2201A - LU 2600A eingezogen. Hingegen liess man es bei den Autos bei der Nummerierung ab LU 2201. Trotzdem blieb somit bei den Autos und Motorrädern die Doppel-Nummerierung; Ende 1932 war man bei den Autos bei LU 1465S und bei den Motorrädern bei LU 2329M angelangt.
Bern gab
1927 Neuhaltern noch schwarze Schilder mit dem Buchstaben L und anschliessend
solche mit den Buchstaben N und P ab. Im gleichen Jahr erhielten in Bern aber
bisherige Halter bei einem Fahrzeugwechsel
oder sonstiger Mutation jeweils ein neues Schild mit weissem Grund, aber mit
ihrer alten Nummerierung/Buchstabierung.
1930 gab es dann auch in Bern generell nur noch weisse Schilder mit
schwarzen Nummern; 1931 wurden Schilder mit den Buchstaben M und E, 1932 mit R und T (und
S für Autohändler) ausgegeben. Luzern hatte
damals ebenfalls weisse Grundfarbe auf ihren Schildern und bis 1932 die
Buchstaben A – P sowie S für Motorwagen und R für Anhänger ausgegeben, Zürich war in diesem Jahr beim Buchstaben
Z angelangt.
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.Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Genf. Es ist bereits mit den schwarzen Zahlen/Buchstaben und weisser Grund-Farben bemalt, wie sie üblicherweise erst ab 1933 auf den neuen, eidgenössisch geregelten Motorfahrzeug-Kontrollschildern verwendet wurden.
Bis
1932 bl
ieben
vermutlich die Kantone Waadt und Tessin bei den Schildern
mit schwarzem
Grund und der
weisen Schrift - Einerseits gab es also verschiedenfarbige Schilder, zudem war das den Kantonen
zugeteilte Nummern-Segment teilweise aufgebraucht. Ein verwirrendes,
uneinheitliches Schilder-System das an seine Grenzen stiess und das neu zu
organisieren war!
Im selben Jahre entschlossen sich die Kantone, das absolut unbefriedigende Motorfahrzeug-Kontrollschilder-System (inkl. Nummerierung) grundlegend neu zu organisieren, insbesondere weil wegen der immer mehr zunehmenden Motorisierung das Nummer-Schilder-System (relativ kleine Nummer-Blocks pro Kanton) nicht mehr ausbaufähig war. Das seit 1904 bestehende Konkordat der Kantone wurde dazu aufgelöst und ein zeitgemässes, gesamtschweizerisch gültiges Gesetz über den Strassenverkehr geschaffen.
Eidgenössische Motorfahrzeug-Kontrollschilder
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Schon
die eidgenössischen Pferde-Postwagen hatten seinerzeit als Vorläufer der
Kontrollschilder auf dem Fahrzeug ein Schild mit einer Register-Nummer

<Kontrollschild der eidgenössischen Post-Verwaltung Kontrollschild der
eidgenössischen Telefon-Verwaltung>

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<Kontrollschild der eidgen. Telegraphen-Verwaltung Kontrollschild der eidgenössische Postauto-Betriebe>



<Motorradschild
für Express- und Telegraphen-Zustellung ab 1920
Motorrad-Kontrollschild der Post 1920 - 1933>
Fälschungen ?
Motorfahrzeug-Kontroll-Schild
des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich hier um eine
Schilder-Fälschung aus der Zeit. Unüblich ist der Buchstaben nach der
Zahl in gelb anstatt wie normal in weiss. Auch die Zahlen sind nicht in weiss
sondern in Metallic-Farbe. Und das Schweizerkreuz ist eingestanzt statt wie
damals üblich erhoben dargestellt. Zudem sind die Horizontal-Schenkel des
Kreuzes kürzer als die Vertikalschenkel, was heraldisch falsch ist; alle
Schenkel des Schweizer-Kreuzes müssen offiziell gleich lang sein. Schlussendlich
ist das Schild aus Aluminium, seinerzeit waren aber alle
Motorfahrzeug-Kontrollschilder aus Eisen-Blech Das letzte Indiz der
Fälschung ist die Schrift der Zahlen, die Zahlen 1 und 4 auf dem abgebildeten
Schild entsprechen stilistisch überhaupt nicht den Zahlen 1 und 4 auf den
Konkordats-Schildern (1904 - 1932).
Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder
des Kantons Luzern. Eine fast perfekte Fälschung, insbesondere von der Farbe und
vom Schildmaterial her. Es ist aber sofort auf Grund der aufgeprägten Nummern
erkennbar, dass die Schilder unecht sind. Luzern hatte nämlich 1904 vom
Konkordat die Nummer-Serie LU 2201- LU 2600 zugeteilt bekommen, Neuenburg die
Zahlen NE 8401 - NE 8800 und Bern BE 1001 - BE 2200. Das Schild rechts war
an einem Oldtimer-Auto befestigt, vermutlich gab es Auskunft über das Baujahr
des Wagens.
die heutigen Kontrollschilder seit 1933

Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte
1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht).
Anfangs
1933
gab Glarus
als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach.
Bern tat dies 1934. Jeder Kanton kann seither seine eigenen Schilder ab der Zahl 1,
höchstens bis zur Zahl 999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für
spezielle Halter, z.B. Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.
Das
hintere Kontroll-Schild
war rechteckig und die Nummern-Zahlen
und
Buchstaben sowie Schweizer- und Kantons-Wappen relativ groß und
dick, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm. In den Jahren 1957, 1959 und
1962 verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden
die Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.
Bern gab als
einziger Kanton von ca. BE 10 000 bis BE 16 000 die Nummern im
Aluminium-Druckguss (ca. 3cm dick) anstelle von Alu-Blech heraus.
Am
2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals
(aber
anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das derzeitig
gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stelligen Zahlen auf
dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, seit längerer Zeit nun in zwei Dreier-Gruppen
angeordnet.
Seit März
1959 werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilder im
länglichen Format abgegeben, Beim langformatigen hinteren Schild sind auf
einer Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und
Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Format 44 cm x 11 cm,
Um
1959 wurden erstmals in Kanton Zürich Kontrollschilder mit einer
6-stelligen Zahlen
ausgegeben. Die
Schilder trugen einen Punkt zwischen den beiden Dreier-Gruppen.
Später bei der Verkleinerung
der Zahlen verzichtete man
auf den
Punk zwischen den Zahlen
.Und noch
einige Zeit später bildete man bei den 6-stelligen Zahlen, zwecks besserer
Lesbarkeit, einen kleinen Zwischenraum zwischen den 3-er-Gruppen.
Seit 1987
sind die Langformat-Schilder, auch bedingt
durch die 6-stelligen Zahlen, nun 50 cm x 11 cm gross.
Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.
Im Moment geben z.B die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden Wunsch-Nummern-Schilder mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist das Kontroll-Schild LU 999 999 schon vor längerer Zeit eingelöst worden.
Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Schilder-Nummer 215 999 erreicht ist, wird ab LU 216 000 eine Schilder-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Schilder-Serie den Anhänger zugewiesen.
Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GE 635 000 !
Auf dem Fahrzeug-Schild sind die
Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)
immer erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten
Schweizerwappen ist das Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher aber auch
teilweise erhöht eingestanzt gewesen
Das Kantons-Wappen haben einige
Kantone auf dem Fahrzeug-Schild
erhoben aufgestanzt,
andere Kantone mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild auf
die etwas vom Schild erhobene Wappenfläche aufgeklebt.
Das
vordere Kontroll-Schild ist im Lang-Format ohne Schweizer-
und Kantons-Wappen und wurde seit 1933 mehrmals in Format und Schrift
verkleinert;
es mass
anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8 cm gross.
Grund-Farben der Schilder kennzeichnen Fahrzeugverwendungs-Arten
Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.
Die
Schilder mit weißem Grund und schwarzer
Schrift sind für Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, gewerbliche
Traktoren, Motorräder,
dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser.
Schilder mit
hellblauem Grund und schwarzer Schrift sind
für Arbeitsfahrzeuge (die zur Verrichtung
von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenso für Fahrzeuge der Feuerwehr und
öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft
sowie im Hoch- und Tiefbau).
Schilder mit
hellbraunem Grund und schwarzer Schrift sind
für Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften
über Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen.
(Kranwagen, Raupenfahrzeuge, usw.).
Schilder mit
hellgrünem Grund und schwarzer Schrift (hier gibt
es nur je ein Schild pro Fahrzeug) sind für
landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
die nicht zur Verwendung von gewerblichen Fahrten verwendet werden und eine
Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erlauben.
Schilder
mit einem gelbem Grund und schwarzer Schrift
haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge
(auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).
Schlussendlich gibt es
kleine gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette
(Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl)
für Motorfahrräder (ebenfalls nur ein
Schild).
Spezielles zu Kontrollschildern

Bis 1932 hatte das Graubündner
Kantons-Wappen (somit auch
die Fahrzeugschilder)
die Zeichen des oberen bzw. grauen Bundes, des Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung durch den Bundesrat im
März 1933 wechselte Graubünden das Kantons-Wappen und
führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformatin
in
der noch heute gültige Form
ein.
Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kantons Graubünden eine einstellige Prüfziffer vorne ins Metall eingeprägt, die nur für internen Gebrauch benutzt wurde. Nun wird diese Ziffer nicht mehr eingetragen.
Erst
1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern
geschaffen.
Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die
einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone
bestanden schon seit 1848 und machten daher die
Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.
Befristete- und Zoll-Fahrzeugschilder
Seit 1960
gibt es auch
befristete
Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für Landwirtschafts-Schilder,
Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit Velo-Schilder). Sie hatten
anfänglich als Sonderheit auf dem normalen Fahrzeugschild noch einen roten
horizontalen oder vertikalen Balken über das ganze Schild und darauf eingestanzt
das gültige zweistellige Ablaufjahr in weiss. Später war dann ein kleinerer
roter Balken rechts neben der individuellen Nummer und auf diesem vertieft die
weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung) eingestanzt, zuerst ohne
Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen aufgeklebten Kontrollmarke,
welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist auf dem roten Balken nur
noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals das zweistelligen
Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist. - Es gab
Ausnahmen, da wurde der dicke rote Streifen seitlich rechts über die ganze
Schildhöhe hochgezogen.
Die Nummerierungen der Zollschilder sowie der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen ungleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.
Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Zahl einen dicken roten Balken mit dem Ablaufdatum der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder

Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder

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Spezielle Nummern-Serien
Es handelt sich hier um zwei Fahrzeug-Gruppen, die in der Schweiz immatrikuliert aber nicht verzollt sind, trotzdem aber normale und unbefristete kantonale Kontrollschilder haben.

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Im
Zollfreigebiet Samnaun besteht ein
Spezialfall für den Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der
politischen Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind für alle Motorfahrzeug-Kategorien
Kontrollschilder der Nummern-Serie GR 90 001 - GR 94 999 reserviert. Samnaun
ist nämlich Zollfreigebiet und die dort gekauften Motorfahrzeuge
müssen weder in der Schweiz noch im grenznahen Österreich verzollt werden. Die
spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den Umstand hin, dass das
Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun
(aber in der Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt
werden. - Im Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für
ihre unverzollten Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem
Balken und dem Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit
einer speziellen Nummern-Serie).
Aus unerklärlichen Gründen reservierte man beim Strassenverkehrsamt in Chur plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006 bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?
Motor-Fahrzeuge des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, die
in der Schweiz nicht verzollt sind und für das IKRK ausschliesslich im
Ausland in Einsatz stehen, haben Motorfahrzeug-Kontrollschilder der
Nummern-Serie GE
901 000 - GE 949 999 - IKRK-Fahrzeuge am Hauptsitz des
IKRK in Genf tragen Diplomatenschilder, nämlich CD mit dem Code 026.
Fälschungen ?
Wie überall im Leben wurde auch
bei den
Motorfahrzeug-Kontrollschildern versucht,
diese zu fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild
(ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer
(vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein
"amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollschild war an
einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt, Schweizerwappen nicht der
Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.
Kontrollschilder des Fahrzeuggewerbes
Von 1933 - 1976
wurden so genannte Versuchs-Schilder für
Motorwagen und Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom
Motorfahrzeuggewerbe für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu
Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und
weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in
rot. Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis
gefahren werden. Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten
Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder
heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern
aufwiesen !
Seit 1933 gibt es auch
Händler-Schilder für das Motorfahrzeuggewerbe.
Sie berechtigten den
Inhaber dieses Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen
unentgeltlichen Fahrten. Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die
normalen Kontroll-Schilder für Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen
teils den Händlerschildern (so genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien
zu. Das Fahren mit einem
Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.
Seit dem Jahre 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gibt einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie legal zweimal die gleiche Nummer.
Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross)
dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge,
die
keine Motorräder sind, verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger
mitgeführt, kann das hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des
Anhängers verwendet werden.
Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle
Motorfahrzeuge, die keine Motorwagen sind,
verwendet werden.
Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für
die Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.
Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an
alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.
Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün)
dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.
Händlerschilder für Anhänger (weiss gross)
sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und reparieren.
spezielle Kontrollschilder
So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen (Personenwagen, Lastwagen), Anhängern sowie Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden.
Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugarten und Schilder-Typen (inkl. Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalter eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine spezielle Nummerierung. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters für das gleiche Wechselschild einzulösen.
ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder
Vom Jahren 1977 – 2000
hatten Mietwagen als Sonderheit
Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V
(=Vermietung) rechts neben der Zahl. Seit 2001 haben Mietwagen, wie
schon vor 1977, wieder ganz normale kantonale Fahrzeug-Schilder.
Es fällt auf, dass in der ganzen
Schweiz auf den Strassen viele Autos mit AI-Kontroll-Schildern
(Kanton
Appenzell-Innerrhoden hat 15 000 Einwohner) umherfahren. Dies also, obwohl in
Appenzell-Innerrhoden nur relativ wenige Fahrzeughalter wohnen. Das kommt davon,
weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr
günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten grossen
Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton
immatrikulieren lassen !
Diplomaten-Schilder seit 1969
Ab
15.3.1932 bekamen Personen, die im Genuss der
diplomatischen Vorrechte standen, gemäss Art. 25, Abs. 3
der Verordnung zum Motorfahrzeug-Gesetz (MFG), für ihr Fahrzeug zusammen mit den
ordentlichen Kontrollschildern des Standortkantons ein ovales Schild mit
den Buchstaben "CD" bzw. "CC".
Erst seit dem
Bundesratsbeschluss vom 22.1.1969 wurden besondere Kontrollschilder für
Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen
Vorrechten oder Immunitäten abgegeben. Das Format dieser Diplomaten-Schilder sowie Grösse und Form der Buchstaben und Zahlen
entsprachen den gewöhnlichen kantonalen Kontrollschildern.
Seit
1994
werden die heute gültigen Schilder abgegeben. Sie sind
etwas kleiner als die seit 1969 abgegebenen Kontroll-Schilder. Das
hintere Kontroll-Schild misst entweder 30 x 16 cm (Hochformat) oder 50 x 11 cm
(Langformat). Das vordere Kontroll-Schild ist 50 x 11 cm.
Fahrzeuge von Personen mit diplomatischen Vorrechten mussten nie den technischen Vorschriften der Schweiz entsprechen. Sie haben aber den geltenden internationalen Konventionen (1926/1949/1968) zu entsprechen. Gemäss den technischen Anforderungen des Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8.11.1968 über den Strassenverkehr ist keine einheitliche Schilder-Halterung vorgeschrieben. Insbesondere an US-Fahrzeugen kann teilweise ein Schild in Langformat nicht befestigt werden. Deshalb werden seit 1994 auf Verlangen bei solchen Fahrzeugen vorne und hinten je ein hochformatiges Schild im Ausmass 30 x 16 cm abgegeben. - Der Kanton Basel-Stadt gibt deshalb vordere Diplomaten-Schilder ab, die in der Grösse zwischen dem alten vorderen Schild und dem neuen vorderen Schild liegen. Zudem sind sie nicht reflektierend und farblich wie das alten alufarbenen Material früherer Schilder.
Normalerweise sind die Diplomaten-Motorfahrzeug-Kontrollschilder wie die übrigen Schweizer Kontrollschilder hergestellt. Also erhaben geprägte Buchstaben und Zahlen auf einem Alu-Schild mit weisser Grundfarbe. Gegen Ende 1970 bis Ende 1990 wurden durch ein Firma im Kanton Aargau Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder aus Alu hergestellt, deren Zahlen und Buchstaben nicht geprägt sondern anodisch-eloxiert waren. Das Schild hatte eine silbergraue Grundfarbe.
Die ersten
Zahlen auf den Diplomaten-Schildern rechts von der Kantons-Abkürzung sind
eine Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation,
wobei die
Ziffer von 1 – 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird.
Die Zahl nach
dem Punkt ist der Code für die internationale Organisation oder das
Herkunftsland der
diplomatischen Mission. In jedem
einzelnen Fall weist das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) dem zuständigen
Strassenverkehrsamt die individuellen Nummern (Ländercode) für die Herstellung der
Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder zu. Somit ist die
Schildernummerierung Staatssache und nur die Herstellung und Ausgabe der
Diplomaten-Schilder Sache der Strassenverkehrsämter.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf grünem Grund links
neben der
Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen diplomatischer
Missionen und für diplomatische Mitglieder dieser Missionen. in Bern.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben AT auf grünem
Grund sind für die
Privat-Fahrzeuge von Verwaltungs- und technischem Personal
diplomatischer Missionen in Bern. Die Ordnungsnummer (nach der
Kantonsbezeichnung) beginnt
immer mit der Zahl 51
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CC auf grünem Grund
links neben
der Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen der von einem Berufsbeamten
geleiteten konsularischen Posten und für Motorfahrzeuge von
Berufsbeamten der konsularischen Mission.
Die
Diplomaten-Schilder mit den zwei Buchstaben CD auf blauem
Grund sind für
die Dienstwagen der ständigen,
internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz
sowie für die Privatwagen der leitenden und hohen Beamten.
legal: ein Auto und zwei verschiedene Kontrollschilder
Gemäs
s Weisung des
Eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departements vom
14.2.1991 erweist es sich zum Schutz der in der Schweiz
akkreditierten Diplomaten in Anbetracht der internati
onalen Lage
als notwendig, für
bestimmte Diplomatenfahrzeuge die wechselweise Benützung
von Diplomatenschildern und ordentlichen (kantonalen) Schildern zu bewilligen.
Auf Wunsch des Halters eines Diplomatenfahrzeuges mit Diplomatenschild
werden daher zusätzlich ordentliche kantonale Kontrollschildes aus laufender
Serie abgegeben, sofern des Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten
eine erhöhte Gefährdung des Gesuchstellers bescheinigt. Somit können gefährdete Diplomaten ihr Diplomaten-Fahrzeug je nach
Wunsch mit Diplomaten- oder Kantons-Schild fahren, Entweder sind
im Fahrzeugausweis beide Schilder eingetragen oder es gibt pro Schild einen Fahrzeugausweis.
Die
Honorar-Consule, denen der Bundesrat das Exequatur erteilt
hat (Voraussetzung
entweder Schweizer
Bürger oder ausländischer Bürger im Besitze einer bestimmten Schweizer
Aufenthalts-Bewilligung) haben für ihre Fahrzeuge normale Schweizer
Fahrzeug-Schilder ihres Wohnort-Kantons. Sie dürfen aber ein ovales
CC-Schild als Kleber auf dem Auto tragen
(Grösse analog CH-Zeichen) und der Fahrzeugausweis für diese Fahrzeuge hat den
Vermerk "CC-Zeichen bewilligt"..
Kontrollschilder der Enklaven in der Schweiz
Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten staats-politischen Enklaven in der Schweiz.

Im Kanton
Tessin, am Lago di Lugano, gibt es eine italienische Enklave auf Schweizer
Boden. Es handelt sich um das Gebiet von
Campione d'Italia.
Der Ort ist
1,7 km2 gross und hat 3000 Einwohner. Die Fahrzeuge der dort wohnhaften Personen sind mit
normalen Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton Tessin (TI) versehen.

Anders
verhält es sich beim Ort Büsingen,
der als deutsche Enklave (7,6 km2 gross und 1500 Einwohner) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt
und zum Schweizer Zollgebiet gehört. Dort müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge
deutsche
Kontrollschilder (mit der Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben die in der
Schweiz verzollten Fahrzeuge ein A im Schild. Die in der Schweiz unverzollte Fahrzeuge, die längstens 2 Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen,
haben auf dem
Kontrollschilder ein Z links neben der Zahl.
Militär-Fahrzeug-Schilder
Armee



Anfänglich hatte die Armee keine eigene Motorfahrzeuge. Der ACS (Automobil-Club der Schweiz) gründete deshalb 1907 aus freiwilligen Mitgliedern ein Corps und kleidete die Leute ein. Es waren alles dienstpflichtige Autohalter mit ihren Privat-Fahrzeugen. Mit diesen Corps-Mitgliedern wurde dann das so genannte Freiwilligen-Corps gebildet, welches hohe Offiziere während des Militärdienstes umher chauffieren musste. Die Autos trugen die kantonalen Motorfahrzeugnummern mit einem Schild vorne am Kühler, das auf das Freiwilligen-Corps hinwies.


Ab 7.4.1914: bestimmte Art. 25 des Motorfahrzeug-Konkordats, "Militärwagen führen während des Militärdienstes an Stelle des kantonalen Kontrollschildes einen eidgenössischen Wappenschild". Dieses Wappenschild trugen meistens requirierte Fahrzeuge während des des ersten Weltkrieges. Das Schild waren auf dem Kühler aufgetragen.

Seit 1925 hat die Armee nun eigene Nummern-Schilder. Diese tragen oben links das Schweizerwappen und daneben den roten Buchstaben M (= Militär) sowie eine individuelle Nummer. Die Nummerierung beginnt grundsätzlich mit der Zahl 1, dabei werden aber den verschiedenen Fahrzeugarten und Typen besondere Nummern-Segmente zugeteilt.
Die
hinteren Militärfahrzeug-Schilder waren von 1925 - 1960
gross und nicht ganz
rechteckig. Nebst dem Schweizerkreuz ein M in roter Farbe und darunter
die weisse Zahl.
1961 - 1972 waren
die Schilder gross und rechteckig und massen vorne 24 cm x 15 cm
und hinten 36 cm x 22,5 cm. Das M war nun in weiss dargestellt.
Ab 1973 sind sie die rechteckigen Schilder etwas kleiner
Es gibt seit einigen Jahren auch längliche hintere Schilder, welche
Schweizer-Wappen, Buchstaben M, einen Punkt und die individuelle Nummer auf
einer Linie haben; z.B für Personenwagen. .
Die
vorderen Fahrzeug-Schilder waren 1925 - 1960 identisch in der Form wie
die
hinteren Schilder, aber etwas kleiner.
In den Jahren
1961 - 1972 waren dann die vorderen Schilder länglich und ohne das
Schweizer Wappen.
Seit 1973
haben die
vorderen Fahrzeug-Schilder nun das noch heute gültige Format
![]()

Im Verkehr stehende Dienst-Armeemotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:
Motorräder M+ 3 000 - M+ 3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999
Jeeps und Landrover M+ 96 000 - M+ 99 999
Wenn aus technischen Gründen an ein Militärfahrzeug kein Schild angebracht werden kann, darf es aufgemalt oder aufgeklebt werden, insbesondere bei den Panzern.

Die Anhänger-Schilder trugen 1968
- 1999 keine Wappen, der Buchstabe M und
Zahlen
waren in weiss.
Seit 2000 haben die
Anhänger-Schilder nun ein Schweizer-Wappen,
wie die
normalen hinteren Militärfahrzeug-Schilder.

Es gibt noch Schilder für Motorräder
der Armee, ein altes Schild
(150 x 100 mm) und das
heutige Schild (ab 1961)

Im Verkehr stehende Dienst-Armeemotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:
Motorräder M+ 3 000 - M+ 3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999
Jeeps und Landrover M+ 96 000 - M+ 99 999
Die Militär-Kontrollschilder gelten gemäss Verordnung VFBF vom 23.2.2005 für Fahrzeuge des Militärs, des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden und der Armasuisse und werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee im VBS (eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) abgegeben

Als Miliz-Armee hat das Militär keine den Truppen und Verbänden fest zugewiesenen
Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden von Fall zu Fall, no
rmalerweise von den
Armee-Motorfahrzeug-Parks, den Truppen für die Dauer des Dienstes/Kurses
zugeteilt. Damit aber trotzdem erkennbar ist, welche Truppe bzw. Einheit im
Moment das Fahrzeug benützt, werden spezielle
Truppenkennzeichnungs-Tafeln vorne und hinten am Militär-Fahrzeug
befestigt, die zuvor immer wieder neu beschriftet werden müssen. Für militärische Kurse
gilt der Buchstaben oben links für einen grossen
Verband (Division/Brigade), der Buchstaben oben rechts für einen unterstellten
Verband (Regiment/Abteilung). Unten links ist der Buchstaben für das
unterstellte Bataillon (Einheit) und die Zahl unten rechts
bezeichnet eine Kompanie, eine Batterie oder einen Zug. Die
Truppenkennzeichnungs-Tafel für die Truppen in militärischen Schulen ist
prinzipiell gleich, nur haben die einzelnen Ziffern/Buchstaben teilweise einen
anderen Sinn..
Schilder für requirierte Fahrzeuge während des 2. Weltkrieges


Während des zweiten Welt-Krieges
(ab 1939) wurden von der
Armee für den dienstlichen Gebrauch zivile Fahrzeuge eingezogen, so
genannte Requirierungs-Fahrzeuge. Es waren Personenwagen,
Lastwagen und sogar Traktoren. Diese Fahrzeuge erhielten während ihres
militärischen Einsatzes eine spezielle Kontrollschild-Nummer anstelle der
üblichen kantonalen Kontrollschilder. Im Gegensatz zu den eigentlichen
Militärfahrzeugen, die auf den Nummer-Schildern den Buchstaben M hatten,
besassen die Requirierungs-Fahrzeuge auf ihren Nummer-Schildern ein A (=Armee).


Weil die von der Armee requirierten Fahrzeuge während des zweiten Weltkrieges (1939 - 1945) weder offizielle Militär-Kontrollschilder noch die üblichen kantonalen Motorfahrzeug-Schilder trugen sondern speziellen Kontrollschilder hatten, auf denen kein Schweizerwappen angebracht war, erhielten diese Fahrzeuge ein gut sichtbares, hervorstechendes Länderkennzeichen, damit jedermann zweifelsfrei die Nationalität des Fahrzeuges und dessen Lenker sehen konnte.
ehemalige Schilder von Fahrzeugen öffentlicher Dienste (PTT)

Ab
1933 wurden separate Kontroll-Schilder für
Fahrzeuge der PTT-Betriebe (Post, Telefon,
Telegraph) abgegeben. Sie waren auf gelbem Grund, die Zahlen schwarz. Unten
befand sich die individuelle Zahl und oben das Schweizer Wappen und daneben
rechts in der Schild-Mitte der Buchstaben P. Das hintere
Motorfahrzeug-Schild mass anfänglich 31 cm x 24 cm, das vordere Schild 38 cm x
21 cm. Bei den Motorrädern mass das hintere Schild 16 cm x 14,5 cm, das vordere
27 cm x 9 cm.
Die Fahrzeuge der Postverwaltung trugen die Schilder P 1 - P 3999 und P 10000 - P 24599
Die Fahrzeuge der Telefon- und Telegraphen-Verwaltung trugen die Schilder P 4000 - P 5999 und P 40000 - P 59999
Ab
1.7.1963 wurden dann den PTT-Betrieben weise Schilder
mit Schweizerwappen, Buchstaben P und Zahlen
in schwarz zugeteilt. Neu gab es nun auch längliche hintere Schilder mit
Schweizerwappen.
Für den Motorhandwagen Harbilt 55l
gab es spezielle Kontroll-Schilder
![]()

Die
Schilder für die Kleinmotorräder waren (wie die kantonalen Schilder auch) in
gelber Grundfarbe. Zuerst war der Buchstaben P oben in der Mitte neben dem
quadratischen Schweizerwappen, später
war das P mit dem Schweizerwappen zentriert.
Es gab auch
blaue P-Schilder (Arbeitsmaschinen)
und braune P-Schilder
(Ausnahmefahrzeuge).
ehemalige Schilder von Fahrzeugen der Bundesverwaltung
Ab 1.7.1933 waren die Fahrzeuge
der Bundesverwaltung, der SBB und der
Militärverwaltung mit weissen Kontrollschildern und
schwarzen Zahlen versehen. Unten die individuelle Zahl und darüber eingemittet der
Buchstaben P, links davon das Schweizerwappen.
Die Schilder trugen für Motorfahrzeuge der eidg. Bundesverwaltung und SBB die Nummern P 6000 - P 9999 und P 66000 - P 99999
für Motorräder der eidg. Bundesverwaltung und SBB P 100 - P 150 und P 99500 - P 99599
für Motorfahrzeuge der eidg. Militärverwaltung P 8000 - P 8999


Seit
1.7.1963 gab es dann für die Bundes- und Militär-Verwaltung
(inkl. eidgenössische Forschungs-Anstalten, usw.)
neu spezielle A-Schilder.
Sie hatten auf weissem Grund und schwarzen Zahlen unten die
individuelle Zahl, d
arüber eingemittet rechts neben dem Schweizerwappen den
Buchstaben A. (A = Administration). Je nach politischem Departement
trugen sie die Ziffern 1xxxx - 7xxxx. Die Ziffern-Serie 8xxxx gehörte der
Bundeskanzlei. - Die SBB behielt das P in ihren Schildern, wurde nun aber der
Nummernserie der PTT-Fahrzeugen zugeteilt.
Die einzelnen Zahlenserien wurden zugeteilt an A1xxxx = Departement für auswärtige Angelegenheiten
A 2xxxx = Departement für innere Angelegenheiten
A 3xxxx = Justiz- und Polizei-Departement
A 4xxxx = Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Schutz und Sport
A 5xxxx = Finanz-Departement
A 6xxxx = Volkswirtschafts-Departement
A 7xxxx = Departement für Umwelt, Transport, Energie und Kommunikation
A
8xxxx = Bundeskanzlei![]()
Es gab für die Bundes-Betriebe auch blaue A-Schilder für Arbeitsfahrzeuge, braune A-Schilder für Ausnahmefahrzeuge und gelbe A-Schilder für Kleinmotorräder. Weiter benutzen bundeseigene Landwirtschaftsbetriebe grüne A-Schilder für Traktoren sowie die Regie-Betriebe gelbe PR-Schilder für Mofas.
Abschaffung der speziellen Bundes-Motorfahrzeugschilder
Am 28.09.1995 machte Ständerat Willy Loretan mittels Motion eine Eingabe an den Bund. Es sei die Zulassung aller Bundesfahrzeuge (mit den Schildern A und P), ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone zu erfolgen .Auch sei der eidgenössische Führerausweis abzuschaffen. Diese Motion wurde am 12.12.1995 angenommen und allmählich wurden die Fahrzeuge des Bundes (Telefon, Post, SBB, Bundes-Verwaltungen) den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen unterstellt und mit den Schildern des Standort-Kantons ausgerüstet.
Am
1.1.1998 wurde die Swisscom (ehemals Telefon) von
der PTT getrennt und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Zugleich hat man
die P-Schilder ausgewechselt
gegen übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des
Fahrzeug-Standortkantons). In
Luzern z.B. wurden diesen Fahrzeugen eine separate Nummern-Serie ( ab LU 75xxx)
zugeteilt. Anderswo bekamen sie Schilder-Nummern aus der laufenden Serie.![]()
Am 1.1.2004
wurden auch die P-Schilder der Post und der SBB durch übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des
Fahrzeug-Standort-Kantons mit teils separater Nummern-Serie) ersetzt.
![]()
Heute gibt es für Motorfahrzeuge ausser den Schildern der Kantone und des Militärs nur noch ein einziges Spezialschild der Post und der SBB. Diese haben noch ganz wenige Motorfahrräder, die mit roten Mofa-Nummern (Grösse analog der gelben Mofanummern, oben links das Schweizerkreuz ohne Wappen, rechts Buchstaben PTT, darunter 6-stellige Zahl) versehen sind ! Dass dabei der Name PTT (Post-Telefon-Telegraf) auf dem Schild steht, verwundert etwas. Aber seinerzeit liess die PTT wohl einen grösseren Vorrat solcher Mofaschilder prägen. Und dieser Vorrat ist halt weit über die Existenz der PTT hinaus noch vorhanden Und da es in den letzten Jahren bei der Post und der SBB weder viele neue Mofas gab und somit auch kaum neue Kontrollschilder benötigt wurden, verzichtete man auf eine Neuprägung der wenig noch benützten Mofa-Schilder.

Per 1.1.2004 wurden die A-Schilder sämtlicher Motorfahrzeuge der Bundesverwaltung durch übliche kantonal Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeugs-Standort-Kantons mit Nummern aus der laufenden Serie) ersetzt. Es gab dann aber noch während rund 3-4 Jahren maximal 30 Fahrzeuge welche ein weisses A-Kontrollschild besassen. Diese Autos zirkulierten im Ausland mit dem A-Schild. Sie wurden von im Ausland akkreditierten Personen benützt. Aus praktischen Gründen verzichtete man auf Schilder- und Fahrzeugausweis-Wechsel. Heute gibt es als Ausnahme nur noch für das Personal der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe Mofas mit PR-Kontrollschild-Nummern und 5-stelliger Kontroll-Ziffer.
Polizei Grenzwacht und Feuerwehren

Die Polizei (Kantons-, Stadt- und Bundes-Polizei) hat an ihren Fahrzeugen üblichen Fahrzeugschilder aus der laufenden Serie ihres Einsatzkantons, also keine speziell gezeichneten Kontrollschilder. Eine Ausnahme gab es früher, da trug teilweise pro Kanton ein Polizeifahrzeug die telefonische Notfallnummer als Schild-Nummer (Polizei-Notruf = Tel-Nr. 117). In Luzern hatte das Einsatzfahrzeug bei Verkehrsunfällen das Kontrollschild LU 117. Aber das ist heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell..

Die Feuerwehren der Schweiz haben an ihren Fahrzeugen auch ganz normale zivile Fahrzeug-Kontrollschildnummern ihres Einsatzkantons. Auch hier gab es früher wiederum eine Ausnahme. Die Feuerwehr hat die Notruf-Nummer.Tel. 118 und pro Kanton trug ein Feuerwehrfahrzeug diese Nummer als Kontrollschild-Nummer (z.B. UR 118). Auch das ist aber heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell.

Die Grenzwacht hat an ihren Fahrzeugen ebenfalls ganz normale zivile Motorfahrzeug-Kontrollschilder ihres Einsatz-Kantons.
Die Fahrzeuge der Schweizer Grenzwacht kommen überdies auch im Fürstentum Liechtenstein zum Einsatz, da gemäss Zollunion von 1923 die Schweiz die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich sichert und die Schweizer Grenzwacht im Landesinnern von Liechtenstein auch mobile Patrouillen ausführt.
Auch die Militärpolizei benützt für ihre Fahrzeuge ganz normale Militär-Fahrzeug-Kontrollschilder.
Motorrad-Kontrollschilder


Motorrad-Kontroll-Schilder
(ohne Rücksicht auf den Zylinderinhalt, sogar für das
Velo-Solex) gab es ab 1933 anfänglich
pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27 cm x 9 cm) und ein
hinteres (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für
Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit Oktober 1955 gibt
es kein vorderes Schild mehr, nur noch das hochformatige hintere Schild,
welches 18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung,
beginnend mit der Zahl 1.
1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz mit seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeug, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu..
Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Auch der Kanton Bern wird nun bald 6-stellige Kontrollschild-Nummern anfertigen..- Die Zahlen auf den Kontrollschildern werden, um Platz zu sparen, etwas dünner und die Abstände zwischen den Zahlen etwas enger gemacht.
Quad, Trikes und dreirädrige
Motorfahrzeuge gelten trotz
mehrrädrigem
Aufbau als Motorrad
und
können mit einem Motorrad-Schild gefahren werden. Es besteht aber keine
Helmtrag- und Gurtentrag-Pflicht
.
Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit
Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und
tragen ein kleines hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der
Grösse analog der weissen Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird
ebenfalls pro Fahrzeug nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer
5-stelligen Zahl.
Kleinmotorrad-Schilder
Schilder
für Kleinmotorräder (sog. Roller
mit max. 45
km/h)
und
Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder (18 cm
x 14 cm), aber mit gelbem Grund
und schwarzer Schrift. Ebenfalls haben sie eine eigene Nummerierung, beginnend mit der
Zahl 1.
Motorfahrrad-Schilder
Ab 1965 bekamen
Motor-Fahrräder, d.h. Mofas,
(unter 50 ccm
Zylinderinhalt) eigene Schilder. Diese hatten die gleichen Ausmasse wie die
Nummern-Schilder für Fahrräder. Bis 1968 waren sie in vielen Kantonen mit einer weissen
Grundfarbe (aber teils in verschiedenfarbige Ziffern und Buchstaben) versehen.
Ob und in welchen Jahren die
einzelnen Kantone weisse Mofa-Schilder verwendeten,
ist teilweise unbekannt. Auf alle Fälle gab es Kantone, die schon vor 1969 Mofa-Schilder
in gelber Grundfarbe abgegeben hatten.
Ab 1969 war die Grundfarbe
der Mofa-Schilder gesamtschweizerisch dann immer
.
gelb.
Im Gegensatz zu den Velo-Schildern, die zum Teil jedes Jahr andere Grund-Farben
hatten
Seit 1978 gibt es
spezielle Motorfahrrad-Schilder. Doch


eigentümlicherweise konnte man aber 1978 bis1983
noch wählen
zwischen dem neuen Mofa-Schild und dem gelben kleineren Velo-Schild. Erst ab
1984 gelten nun nur noch die Mofa-Schilder. Sie sind kleiner als
Kleinmotorrad-Schilder (10 x 14 cm), dafür länglich-hoch, haben einen gelben,
reflektierenden Grund und schwarze Schrift.
Sie sind ohne Wappen,
dafür oben links mit Kantonsbezeichnung.und rechts daneben bis 1983 die
eingestanzte Jahrzahl.

Ab 1984 begannen die ersten Kantone, dem Neuhalter
ein
Mofa-Schild
.
ohne
eingestanzte Jahreszahl
abzugeben. Auf dieses ist jährlich eine Vignette
mit 2-stelliger Jahres-Zahl oben rechts
neben der Kantonsbezeichnung, aufzukleben. Allmählich folgten praktisch alle Kantone
mit der Abgabe der neuen Schilder. So müssen
heute jährlich nur die Vignetten und nicht das
Mofa-Schild erneuert werden..Die Vignetten sind jeweils
vom 1. Januar bis zum 31.
Mai des nächsten Jahres gültig. Hier sind eigene
Mofa-Vignetten des Kantons Aargau zu sehen.
Der
Kanton Wallis gibt als Ausnahme weiterhin die Mofa-Schilder mit eingestanzter
Jahreszahl (also ohne Vignetten) ab. Somit ist in diesem Kanton weiterhin jedes Jahr ein neues Kontroll-Schild zu
lösen
Die individuelle Halter-Nummer
ist je nach Kanton 4- bis 6-stellig, mindestens
beginnend mit der Zahl 1000, dabei sind
maximal 3 Ziffern auf einer Linie angeordnet
Seit dem 1.4.1994 (mit der Gestaltung eines neuen Mofa-Fahrzeugausweis) werden Mofa-Schilder nicht mehr überall von den kantonalen Motorfahrzeug-Kontrollen/Strassenverkehrs-Ämtern ausgegeben sondern je nach Kantone z.B. durch Poststellen, Gemeindekanzleien, Mofahändler, usw.
Elektroroller oder E-Scooter sind Elektrofahrzeuge. Sie
können eine
Geschwindigkeit von 15-20 km erreichen. Sie sind im Strassen
-Verkehr als leichte Elektro-Roller zugelassen und den Mofas (mit
Erleichterungen) gleichgestellt, benötigen daher ebenfalls eine Mofa-Prüfung und
eine Mofa-Nummer. Sie dürfen nur auf der Strasse, aber ohne Helm gefahren
werden.
Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Traktoren-Schilder

Bezüglich der Kontrollschilder für Traktoren ist es sehr schwierig, einen Überblick zu bekommen. Bis 1961 hatte theoretisch jeder Kanton freie Hand, ob er Kontrollschilder und wenn ja in welcher Form und Farbe er diese ausgeben wollte. Zudem sind schriftliche Unterlagen über die Traktoren-Schilder kaum vorhanden. Es scheint aber, dass der französisch sprechende Tel der Schweiz relativ früh Traktoren-Kontrollschilder ausgab.
Ab 1933 sind auch für
Traktoren, die in der Landwirtschaft und
,
im Forst gebraucht werden, eine Haftpflichtversicherung und für einige Kantone auch Kontroll-Schilder
obligatorisch, Diese Schilder waren aber anfänglich bezüglich deren
Gestaltung vermutlich nicht in allen Einzelheiten geregelt. Jeder Kanton war
bezüglich Form und Farbe des Schildes frei. Iim Kanton Waadt hatten zum Beispiel die
Kontrollschilder die Kantonsabkürzung und die Jahrzahl ausgestanzt. Dadurch
war das Schild ein Jahr gültig.
Nur mit einer ausgestanzten Register-Nummer und mit der Kantonsabkürzung scheint
das
Traktoren-Schild unbegrenzt gültig zu sein. Es ist aber auch denkbar, dass die Farbe des Schildes auf einen Jahrgang hinweist.
Später gaben immer mehr Kantone
Traktoren-Schilder heraus und man
![]()
gestalteten
sie nach einem einheitlichen Bild. Man führte das Kantonswappen ein und die Schilder waren nun unbefristet,
wiesen eine individuelle Nummer aber keine Jahrzahl mehr auf. - Dass es sich bei
den Zahlen auf diesen Schildern um individuelle Registrier-Nummern und keine
Jahreszahlen handelt geht daraus hervor, dass es bis 1932 nur
Konkordanz-Schilder (für Motorfahrzeuge inkl. Motorräder) und überhaupt noch gar
keine Traktoren-Schilder gab.
Die Regelung über die Art der
Traktorenschilder blieb aber weiterhin uneinheitlich,
einige Kantone gaben .immer noch gar keine Schilder für landwirtschaftliche
Fahrzeuge ab, zudem waren bei den übrigen Kantonen deren Format und Farbe bis
1961 nicht einheitlich und gesetzlich vorgeschrieben. Wenigstens übernahm man
aber allmählich die Formate der übrigen Fahrzeug-Kontrollschilder (Personen-Wagen,
Motorrad, Lastwagen, usw.). .
.
Am 18.7.1961 wurde mit
einem Bundesratsbeschluss (BRB) für die ganze Schweiz
pro Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Fahrzeug mit maximal 40 km/h
Geschwindigkeit ein einheitlich hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift (ohne
Wappen) vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die auch
auf öffentlichem Grund und Boden zum Einsatz kommen. Die Schilder haben eine
länglich im Format 30 cm x 8 cm.. Pro Traktor ist nur ein Schild anzubringen.
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Es ist bis heute so, dass in wenigen Kantonen bei den Traktoren-Kontrollschildern an eigenen Formen und Farben festgehalten wird, So gab es im Kanton Luzern bis vor rund 10 Jahren noch kreisrunde, grüne Kontrollschilder und in einem Hof im Kanton Schwyz steht heute noch ein Traktor mit einem schwarzen, kürzeren Schild mit Schwyzer-Wappen.
gewerbliche Traktoren-Schilder
Gewerblich genutzte Traktoren haben je ein vorderes
und ein hinteres weisses Kontrollschild, analog der
Last- oder Personenwagen.
Motorkarren-Schilder
Der Kanton Tessin gab von 1977 bis cirka 1990 als
einziger Schweizer Kanton
für die
landwirtschaftlichen Motorhandkarren anstelle von Fahrradschildern
grüne Mofa-Schilder und für die übrigen Motorhandkarren blaue Mofa-Schilder ab.
Wunsch-Kontrollschilder
Heute gehen immer mehr Kantone
dazu über, die Kontrollschilder mit niedrigen oder
auffallenden Zahlen (z.B. LU 15 oder
LU 666777) zu versteigern. So lösten gewisse Straßen-Verkehrsämter für 1- bis
3-stellige Auto-Schilder schon mehrere zehntausend Franken! - Es ist nun auch in
vielen Kantonen möglich, sich ein Schild (außerhalb der aktuellen Serie)
mit einer speziell gewünschten Zahl bis 999 999 (sofern die Zahl frei
ist) zuteilen zu lassen, teils gegen eine kleine Gebühr
echte Sammler-Kontrollschilder
Es ist nicht möglich, für den offiziellen Gebrauch auf dem Motorfahrzeug-Schild anstelle der individuellen Nummer Fantasie-Angaben anzubringen (z.B. Name, Initialen, Ortschaft oder Amateurfunk-Rufzeichen, usw.), im Gegensatz z.B. zur USA, wo auf den Fahrzeug-Schildern solche Phantasie-Angaben anstelle der Nummer seit Jahrzehnten statthaft sind. Man kann aber solche Fahrzeug-Schilder für Sammlerzwecken herstellen lassen.

Es gibt teilweise auch die Möglichkeit, für die Schildersammlung von gültigen Motorfahrzeug-Schildern so genannte Sampler herzustellen, die genau den Originalen entsprechen, aber nur Nullen als Zahl aufweisen. So kann der Schilder-Sammler für seine Sammlung Exemplare erhalten, die im Original normalerweise nicht erhältlich sind. Natürlich dürfen solche Schilder niemals am Auto befestigt werden. Nachfolgend einige solcher Sampler-Schilder aus dem Kanton Luzern.

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unerlaubte Sammler-Kontrollschilder

Hingegen werden im
Ausland
echte CH-Motorfahrzeug-Kontrollschilder, aber mit
beliebigen Zahlen/Nummern
hergestellt, was zu Missbrauch des Motorfahrzeug-Kontrollschildes führen kann.
Schilder-Eigentum
Das unbefristete Motorfahrzeug-Schild ist auf Lebzeit dem Fahrzeug-Halter zugeteilt (im Gegensatz etwa zu andern Ländern, bei denen das Schild zum Auto gehört). Es darf, da ja das Straßen-Verkehrsamt Eigentümer des Schildes bleibt, normalerweise nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das Fahrzeug-Schild kann nur bei Todesfall des Halters, Wegzug aus dem Kanton, usw., auf Personen innerhalb der Familie übertragen werden, sonst geht es an das zuständige Verkehrsamt zurück. Einige Kantone (z.B. AG, AI, AR, BE, GL, GR, SG, SH, TG, ZG) lassen eine freie Weitergabe des Schildes an Dritte mittels Verzichtserklärung und zum Teil mit Gebühren zu. - Hingegen müssen in allen Kantonen befristeten Schilder und Zoll-Schilder vom Fahrzeug-Halter nicht ans Verkehrsamt zurückgegeben werden.
Zukunft der Motorfahrzeug-Kontrollschilder

Nachdem z.B. der Kanton Zürich wegen der grossen Anzahl von immatrikulierten Motorfahrzeugen bald einmal keine Nummern-Reserven bei den Kontrollschildern mehr hat, denkt man bei der ASTRA (zuständiges Bundesamt in Bern) über ein neu gestaltetes Motorfahrzeug-Kontrollschild nach. Dabei sind 3 Varianten aktuell, nämlich ...wie die EU ohne Kantonswappen oder eine Zahlen/Buchstaben-Kombination oder kleinere Ziffern. Wobei beim Volk eine Variante mit Wappen wohl den Vorrang hätte. - Bei den Motorrad-Kontroll-Schildern werden schon heute die 6-stelligen Zahlen (vorerst BE und ZH), bei unveränderter Schilder-Dimension, etwas dünner und näher beieinander geprägt um genügen Platz für die Nummer zu haben.
Fahrrad-Kontrollschilder


Welcher Kanton zuerst für Fahrräder Kontrollschilder vorschrieb, ist unbekannt. Sicher ist aber, dass es ab ca. 1890 das erste kantonale Obligatorium für Fahrrad-Schilder gab. Die Inkraftsetzung der entsprechenden Vorschriften varierte je nach Kanton. Im Kanton Luzern war dies gemäß der Verordnung über das Fahren mit Velocipedes ab 1892, im Kanton Basel-Stadt ab 1894, im Kanton Zürich ab 1902, im Kanton Bern 1904, zu letzt im Kanton Jura 1979 bei der Kantons-Gründung.
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Die Kantone waren in der
Gestaltung des Veloschildes absolut frei, das Material war aber anfänglich
generell aus Eisenblech. Weil ausgestanzte Zahlen und Wappen darauf waren,
nietete man zur Verstärkung des Schildes eine zweiten Eisenplatte hinten darauf.
Später benutzte man kürzere Zeit Email und ab ca. 1920 durchwegs Alu. Die
Abgabe der Schilder erfolgte immer durch die Polizei-Posten.
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Anfänglich wurden die Velo-Schilder von den Kantonen unbefristet abgegeben, nur mit individueller Nummer und dem Kantonswappen darauf (ohne die Jahreszahl) .
Am
1.1.1906 beschlossen die französisch sprechenden Kantone, ihre
Fahrradschilder einheitlich zu gestalten. Und zwar in einer gewölbten Form, mit
ausgestanzten Zahlen. Anfänglich waren die Bleche rot gefärbt. Um die Schilder
kantonal unterscheiden zu können, wurden folgende Nummern-Serien zugewiesen: dem
Kanton Genf 1 - 25 000, Waadt 25 001 - 50 000, Neuenburg 50 001 - 70 000,
Freiburg 70 001 - 85 000, Wallis 85 001 und darüber. Der Preis pro Schild betrug
anfänglich 5 Franken.
Später wurden in den Westschweizer Kantonen (Genf,
Waadt, Neuenburg,
Freiburg, Wallis) die Schilder jedes Jahr in einer andere Form aber weiterhin mit einer ausgestanzte individuelle Nummern ausgegeben, wie anhin ohne
Kantons-Kennzeichnung,
Kurz nach 1910 begannen
einige Kantone, jedes Jahr ein neues Schild jeweils in
anderer
Form mit Registrier-Nummer und teilweise mit Kantons-Wappen darauf
abzugeben. Der Kanton Luzern
prägte 1912 nebst der Register-Nummer und dem Kantonswappen auch erstmals
die Jahrzahl auf das Fahrrad-Schild. Andere Kantone prägten Jahrzahl und Kantonswappen
schon früher oder teilweise auch viel später auf die Fahrrad-Schilder. Bis 1932 war
ein so genanntes nummeriertes Kontrollschild als Veloschild vorgeschrieben
(Art. 58 des Konkordats über eine einheitliche Verordnung betreffend den Verkehr
mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern vom 7.4.1914)...
Ab
1933 fielen mit dem neuen
Motorfahrzeug-Gesetz (Art 32 MFG) die Veloschildes mit den grossen individuellen
Nummern weg. Die Kantone gaben nun nur noch so genannte Kontroll-Zeichen mit
grosser, aktueller Jahreszahl ab um die visuelle Kontrolle über die Bezahlung
der Velogebühr und -Steuer zu haben. Die Gegner der nummerierten Schilder
erklärten damals nämlich, sie wollten nicht als "nummerierte Eidgenossen"
gelten. .Die individuelle Nummer, die den Halter auswies, wurde nur noch ganz
klein ob oder unterhalb der Jahrzahl beim Schild eingestanzt.
Einige französisch sprechenden Kantone gaben nach 1933 Schilder mit gross
ausgestanzten Jahreszahlen ab, wobei die individuelle Nummer des Halters
unter oder ob der Jahrzahl eingestanzt war.
Ab 1933 gab der Kanton
Solothurn Velo-Schilder in kreisrunder
Form ab. Ebenso
der Kanton Schaffhausen
im Jahre 1944, Im Jahre 1946 war dann das Veloschild oval..


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Ab
ca.1935 hatten einige Kantone
(z.B
Kanton Waadt und der Kanton Bern ) über viele Jahre spezielle Fahrrad-Schilder ausgegeben, und zwar
teils in verschiedenster Form, jedes Jahr in einer neuen Farbe. Die Schilder
waren mit einem Metallband versehen, damit konnte das Schild horizontal an die
Lenkstange befestigt werden. Das Schild enthielt das Kantons-Wappen, das
Gültigkeitsjahr und eine individuelle Nummern. Der Kanton Waadt gab noch 1953
solche Velo-Schilder heraus.
Ab ca. 1945 begannen
vereinzelte
Kantone einheitliche Schilder ab zu geben.
Zu oberst war die individuelle Nummer eingestanzt, dann darunter erhoben oder
vertieft die Kantonsabkürzung und zu unterst die letzen beiden Ziffern der
Jahreszahl. Es gab auch Kantone, die verwendeten reflektierende Farbe.
Es gab einige wenige Kantone, die
schrieben auf dem Fahrrad-Schild die
Jahrzahl
und/oder den Kantonsnamen voll aus
Ab ca. 1950 gaben vorerst
nur einzelne Kantone ein normiertes
Veloschild heraus. Das schmale, hohe Schild hatte oben
die Kantons-Abkürzung und darunter die 2-stellige Jahreszahl erhoben eingeprägt.
Der alu-farbigen Streifen mit eingestanzter Kontrollnummer war zuerst zu oberst,
später ganz unten auf dem Schild. Jeder Kanton konnte selbst eine
Grundfarbe für das Schild und die Farbe für die Kantonsabkürzung und die Zahl
wählen. Allmählich übernahmen dann alle Kantone dieses Schild-Format.
Seit 1965 gab es pro
Jahr und Kanton je zwei Schilder, die sich in
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Form und Darstellung, nicht aber in der Grundfarbe, gleich waren. Eines
galt für die Velos, das andere für die Motorfahrräder. Dasjenige für
Motorfahrräder war anfänglich in den meisten Kantonen in weisser, später
in gelber Grundfarbe.
Ab dem Jahre 1978 hatten
alle Fahrrad-Schilder generell eine rote Grundfarbe,
die Zahlen und
Buchstaben waren aber je nach Kanton und dem Jahrgang mit einer individuellen
Farbe versehen.
Im Jahre 1988 wurden von
den Kantonen letztmals Fahrrad-Schilder in einer roter
Grundfarbe herausgegeben. Weil die Materialkosten zu gross und die
Schildergebühren zu tief waren, das Verhältnis Aufwand zu Ertrag nicht mehr
stimmte, stellte man die Schilder-Produktion ein.
Es scheint, dass pro Jahr nicht
immer nur ein Hersteller die Fahrrad-Schilder
fabrizierte. Oder aber
derselbe Hersteller nicht immer die gleichen Präge-Vorlagen verwendete.
Sei
t 1989 werden für die Fahrräder keine Schilder mehr abgegeben
sondern nur
noch
selbstklebende Velo-Vignetten (aus plastifiziertem Papier). Diese klebt
man hinten auf den Fahrrad-Rahmen oder auf ein spezielles Alu-Schild im Format
des ehemaligen Fahrrad-Schildes (in rot). Auf den Vignetten (Ausmass 2 cm x 4
cm) waren 1989 die Kantonsabkürzung, die Seriennummer und das
Geltungsjahr. aufgedruckt.
Seit 1.1.1990 haben die Velo-Vignetten auf weissem Grund schwarzen Zahlen. Auf der linken Seite sind drei untereinander gestellte Zahlengruppen, auf der rechten Seite die letzten beiden Ziffern einer Jahreszahl. Die Vignetten sind jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.
"a" Die dreistellige
Versicherungsnummer bezeichnet die Art der Versicherung. Die ersten zwei Zahlen
des Codes werden vom eidgenössischen Verkehrs-Departement (UVEK) den
Versicherungsgesellschaften zugeteilt. Fahrräder der Kantone haben die Ziffern
"00". Die dritte Ziffer bezeichnet die Art der
Versicherung. Dabei bedeutet "1" = kant. Haftpflichtversicherung, "2", "3", "3",
"4" oder "5" sind für Verbandsversicherungen, "6" für
Einzelversicherungen und "0" sind für Fahrräder der Kantone mit
Eigenversicherung.
"b" Die zweistelligen Ziffern bedeuten die ausgebenden Kantone, z.B. Zürich 01, Bern 02, Luzern 03, Uri 04, Schwyz 05, Zug 06, Jura 26, usw..
"c" Jeder Vignettenausgeber hat diese mit einer fortlaufenden, individuellen Nummer zu versehen. Und zwar für jeden Kanton separat.
"d" Die zweistellige Jahrzahl ist bezeichnend für das Geltungsjahr der Vignette. Dabei die Vignette ist jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.
Leichte Motorfahrräder sind seit 3.7.2002 als
einplätzige, einspurige
Fahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (bis 25 km/h)
und einer
maximalen Nennleistung von 0,25 kW zugelassen .Sie benötigen weder
Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder, lediglich eine Velovignette. Ein
Führerausweis (ausgenommen 14 - 16jährige Lenker) ist seit 1.4.2003 ebenfalls
nicht erforderlich.
Batteriebetriebene
vierrädrige Behinderten-Elektrofahrzeuge mit
max. 10 km/h sind führerscheinfrei und können analog einem Fahrrad mit einer
Velo-Vignette
versehen werden.
Fahrradanhänger-Kontrollschilder
Für
Veloanhänger verlangten gewisse Kantone einige Zeit längliche
Kontroll-Schilder.
So gab Solothurn ovale,
längliche Schilder in roter Grundfarbe ab. 1962 bis 1967 gab es in Luzern
angeblich grüne Veloanhänger-Kontroll-Schilder mit schwarzen Zahlen.
Im Kanton Tessin wurden über
mehrere Jahre grüne Veloschilder für landwirtsch. Anhänger
und blaue
Velo-Schilder für normale Velo-Anhänger abgegeben.
Fahrradschilder des Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein hatte bezüglich Fahrrad-Kontrollschilder
analoge
Vorschriften wie die Schweiz. Hier zwei ehemalige und ein neues Fahrrad-Schild aus dem Fürstentum Liechtenstein. Letzteres trägt je nach Ort wo es eingelöst
wurde die Postleitzahl der entsprechenden Ortschaft, dafür keine Jahrzahl. Es
ist auch möglich, das Fahrrad an Stelle eines Schildes mit einer
Velovignette zu versehen (die jedoch nicht jedes Jahr neu gelöst werden muss).
Militärfahrrad-Kontrollschilder 1905 - 1961
1891
schuf die Armee
eine eigenen Radfahrer-Abteilung,
wobei
die Detachements
anfänglich aus maximal 15 Mann bestanden..
Man
achtete dabei, dass diese Männer
einem zivilen Veloclub angehörten und ein eigenes Fahrrad besassen. Sie mussten
mit ihren Fahrrädern gewisse dienstliche Aufgaben erfüllen. Dazu bekamen sie während der Dienstzeit Lampen und Rücklichter und
mussten diese montieren und nach Dienstende wieder zurückgeben.
Armee-Veloschilder gab es damals noch keine, die Fahrräder waren mit der
kantonalen Velo-Nummer des Fahrrad-Halters ausgerüstet.
Am 28. Juli 1896 schrieb der Kommandant der Radfahrer-Schule, Major Jmmenhausen, an H. Jsler, mechanische Werkstätte und Gravieranstalt, Winterthur, er bebnötige für die Militärradfahrer 100 "ähnliche Nummern mit den Zahlen 1 - 100 wie Sie der Stadtpolizei Bern für die Fahrräder dieser Stadt geliefert haben. Dagegen sollen, zum Unterschied von diesen gelieferten Nummern die Zahlen eher dunkelrot als schwarz sein, ferner dürften die Tägelchen noch etwas grösser sein und es dürfe die Befestigungs-Art nicht die Gleiche wie bei den Polizeivelos sein. Die Nummern sollen m Velo-Rahmen und zwar an der oberen Stange befestigt sein mittels einer Schlaufe. 20 dieser Schlaufen sollten für Rohre von 20 mm, 60 für solche von 24mm und 20 für solche von 29 mm Durchmesser bestimmt sein, damit die Nummern jedem beliebigen Fahrrad zugewiesen werden kann. Die Auslieferung der Nummern soll bis Ende August 1896 erfolgen. "
Es dürften sich hier um die Vorläufer der ab 1905 mit dem Ordonanz-Rad abgegebenen Velo-Nummern sein..
1905
bekam dann die Armee eigene
Velos
(Hersteller Condor SA, Courfaivre,
Typ MO 05) und
dazu
spezielle Fahrrad-Schilder. Von
1905 - 1961
waren diese relativ gross, 6-eckig und mit einem Schweizer-Kreuz sowie teilweise
mit einem Buchstaben (A - E) plus einer individuellen Nummer versehen.
Buchstaben und Zahlen geben somit das
Ausgabedatum und die Serie der Rahmennummer des Velos an.
1905 - 1932 = Schweizerkreuz ohne Buchstaben + 4 Zahlen (Velo - Rahmennummer 1 - 9999) .
1932 - 1941 = Schweizerkreuz mit Buchstaben A + 4 Zahlen (Rahmennummern 10000 - 19999)
1941 - 1945 = Schweizerkreuz mit Buchstaben B + 4 Zahlen (Rahmennummern 20000 - 29999)
1945 - 1951 = Schweizerkreuz mit Buchstaben C + 4 Zahlen (Rahmennummern 30000 - 39999)
1951 - 1958 = Schweizerkreuz mit Buchstaben D + 4 Zahlen (Rahmennummern 40000 - 49999)
1958 - 1961 = Schweizerkreuz mit Buchstaben E + 4 Zahlen (Rahmennummern 50000 - 59999)
Die Schilder mit dem Buchstaben E sind vermutlich nur in äusserst geringer Menge ausgegeben worden. Es sind einige wenige Exemplare bekannt.
Während des zweiten Weltkrieges rückten vermutlich einzelne Soldaten mit ihrem eigenen Velo ein. So wird ein Fall erwähnt, wo ein Soldat sein Privat-Fahrrad in den Aktiv-Dienst mitnahm und dafür etwas mehr Urlaub bekam, zudem am Ende der Aktiv-Dienstzeit sein Fahrrad beim Fahrrad-Fabrikant auf Kosten seiner Truppe in Stand stellen lassen konnte.
Weder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrts-Amt der Armee noch bei der Stelle für historisches Armee-Material konnten Aufzeichnungen oder Belege gefunden werden, die darauf hinweisen, dass es im zweiten Weltkrieg (1939 - 1945) eine Requisition bei den Fahrrädern analog den Motorfahrzeugen gegeben hätte.
Velo-Schilder des Bundes (1961-2003)
Von 1962-2003 gab es die roten Velo-Schilder des Bundes, und zwar im Format wie die ehemaligen kantonalen Velo-Schilder (8cm x 5cm), mit weissem erhobenen Kreuz, darunter die erhoben geprägten weissen Buchstaben M, MV, PR oder ZD und unten einem 2 cm dicken alu-farbigen Balken mit eingestanzter 4- oder 5-stelliger Kontroll-Nummer
M-Schilder mit einer individuellen 4- oder 5-stelligen Zahl gehören den Bundesangestellten von Zeughäusern, Armee-Motorfahrzeug-Parks, Military-Shops, usw.
M-Schilder (Militär) mit der Ziffer 1001 gehörten zu Ordonanz-Velos der nun aufgelösten Radfahrer-Einheiten.
M-Schilder mit der Nummer 2001 waren die Velos der übrigen Truppen (Corps-Material).
M-Schilder mit der Nummer 3001 waren Leih-Fahrräder und Instruktions-Velos sowie solche der Rad-Depots Bulle, Kriens und Rapperswil/SG.
MV-Schilder mit der Ziffer 4001 gehörten den Dienstabteilungen der Militärverwaltung.
MV-Schilder mit der Nummer 5001 gehörten dem Festungswach-Corps.
Ca. 1990 wurden die Nummern MV 4001 und MV 5001 zusammen gelegt und sowohl für die Militärverwaltung wie auch des Festungswach-Corps nur noch Schilder-Nummern ab MV 4001 (mit fortlaufenden Nummern) ausgegeben.
Rote Schilder mit dem Buchstaben PR (Privat-Regie) gehören zu Regie-Betrieben des Bundes (z.B. Munitionsfabriken, Militär-Flugplätze, Paul-Scherrer-Institut, auch SBB, usw.).
Rote Schilder mit den Buchstaben ZD (Zoll-Dienst) gehören dem schweizerischen Zoll
Die Militär-Fahrräder hatten seit der Ausgabe der neuen roten Fahrrad-Schilder
ab 1962 noch zusätzlich oben beim Gepäckträger ein rechteckiges Nummern-Schild in grau mit weisser Nummer und oben ein Schweizerkreuz Das Schild galt als individuelle Registriernummer. Diese hatte keinen Zusammenhang mit der Rahmennummer des Fahrrades.
Velo-Schilder des Bundes ab 2003
Seit 2003 gibt es noch die roten Velo-Schilder (nun mit 5-stelliger Kontrollzahl) für die Militärverwaltung (M), für die Regie-Betriebe und Bundesstellen ohne eigene Kennzeichen (PR) wie auch für die Zollverwaltung (ZD). Doch insbesondere beim Zoll ist es sehr fraglich, ob überhaupt noch Fahrräder zum Einsatz kommen. .
Velo-Schilder der ehemaligen PTT und der heutigen Post
Die Bundes-Betriebe (Post,
Telefon und Telegraph) hatten schon immer
für ihre Velos und Mofas eigene Velo - Schilder.
PTT Fahrrad-Nummer für
Post-Zustelldienst (ca. 1931 - 1937)
PTT-Fahrrad-Nummer
für den Post-Zustelldienst 1980 - 2003
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Anfänglich hatten die alten PTT-Veloschilder zu oberst eingemittet das Schweizerkreuz, darunter die Buchstaben PTT. Unten links neben der individuellen Nummer im silbernen Streifen eine ein- oder zwei-stellige Zahl, welche auf die zuständige Kreispost-Direktion hin wies. - Die damaligen Kreispost-Direktionen hatten die folgende Nummern:: 1 = Genf 2 = Lausanne 3 = Bern 4 = Neuenburg 5 = Basel 6 = Aarau 7 = Luzern 8 = Zürich 9 = St. Gallen 10 = Chur 11 = Bellinzona
Al
s
die Kreispost-Direktionen 1998 aufgehoben wurden, blieb auf dem silbernen Streifen
der Velo-Schilder nur noch die individuelle Nummer. Von diesen
PTT-Schildern sind immer noch einige Exemplare an alten Postvelos vorhanden.
Schilder mit den Nummern PTT 11000 - PTT 11978 gehörten 1987 -2002 zu den Elektromotor-Fourgons Harbilt, wobei heute noch vereinzelt solche Schilder existieren. Velo-Schilder mit den Nummern PTT 8 0224 - PTT 8 0422 waren 1991 - 2003 an den Post-Velos
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Heute haben die Velos der Post weiterhin ein separates Schild. Nebst den wenigen alten Velos die noch das alte PTT-Zeichen tragen werden nun alle neuen Fahrräder mit einem neuen Velo-Kennzeichen (8 cm x 5 cm und dem Buchstaben "P") versehen. Der obere Teil des heutigen P-Velo-Schildes (6cm hoch) ist in rot reflektierender Farbe. Das weisse Schweizerkreuz hat Balkenlängen von 2,3 cm x 1,8 cm Der untere nicht reflektierende Teil des Schildes (2 cm hoch) hat entweder auf schwarz/grau eine schwarze Kontrollnummer erhaben eingepresst oder auf alu-farbigem Grund eine farblose Zahl eingeprägt.

Handwagen des Post-Betriebes waren ebenfalls mit einem Kontrollschild versehen !
ehemalige Fahrrad-Versicherungs-Schilder
Früher gab die
Velo-Wache AG in
Küsnacht/ZH (Versicherung) eigene Schilder
heraus. Sie galten als Nachweis, dass das
Velo gegen Diebstahl bei der Velo-Wache versichert war.
Daneben gab es noch eine zweite Velo-Bewachungs-Gesellschaft, die Schilder abgab. Die Identität der Gesellschaft ist aber unbekannt.
Schiffs-Kontrollschilder
Schlussendlich sind auch noch für die meisten Schiffe (mit oder ohne Motor) auf den Schweizer Gewässern Kontrollschilder vorgeschrieben und zwar müssen diese normalerweise links und rechts am Bug (backbord, steuerbord) befestigt werden.
Auf Binnen-Seen hat die
Privat-Schiff-Fahrt
normalerweise Kunststoff-Kontrollschilder mit weissem Grund, links in schwarz
die Kantonsabkürzung, in der Mitte einen kleinen Anker und rechts davon die
Kontrollnummer. Sie werden beidseits am Schiffsbug angeklebt.
Auf
Seen, an die mehrere Länder stossen,
haben die Schiffs-Kontrollschilder zum Teil. Schweizer- und Kantons-Wappen.
Befristete Schilder haben hingegen keine Wappen. Die Zahlen und Buchstaben sind
in rot. Zwischen Kantonsbezeichnung und individueller Nummer ist ebenfalls ein
Anker
Im
Kanton. Schwyz werden weiterhin noch Schiffs-Kontrollschilder verwendet, die nur
aus einzelnen Kunststoff-Buchstaben und -Zahlen bestehen und so vorne am Bug auf
den Bootskörper geklebt werden..
In der guten alten Zeit der teuren Holzboote wurden die einzelnen Messing-Zahlen und -Buchstaben als Kennzeichnung vorne beidseitig auf den edlen Holz-Bootskörper geschraubt, aber das ist nun längst vorbei.
Ob es sich
hier um ein (früheres ?) Schild für ein Schiff auf internationalen Gewässern des
Kanton Tessin handelt, ist unbekannt.

Zudem gibt es
für die wenigen Armee-Schiffen auf den Schweizer Seen
und
Gewässern spezielle M-Schilder. Die Schiffs-Kontrollschilder müssen backbord- und steuerbord-seits
am Bug befestigt werden.

Es gibt weiter Schiffe des Bundes, die teilweise immer noch A-Kontrollschilder besitzen, z.B. Schiffe der Oberzoll-Direktion, der eidgenössischen Sportschule Magglingen, usw. Dies obwohl seit einigen Jahren die Bundes-Motorfahrzeug nicht mehr mit A-Kontrollschilder sondern nun mit kantonalen Schildern versehen sind,.
die 26 Kantone der Schweiz
Und hier noch die Abbildung aller 26 Kantons-Wappen, wie sie auf den Fahrzeug-Schildern nebst den offiziellen Kantonsabkürzungen verwendet werden:
= Zürich = ZH
= Bern = BE
= Luzern = LU
= Uri = UR
= Schwyz = SZ
= Obwalden = OW
= Nidwalden = NW
= Glarus = GL
= Zug = ZG
= Freiburg =
FR
= Solothurn = SO
= Basel-Stadt =
BS
= Basel-Land = BL
= Schaffhausen = SH
=
Appenzell-Innerrhoden = AI
=
Appenzell-Ausserrhoden = AR
= St. Gallen =
SG
= Graubünden = GR
= Aargau = AG
= Thurgau = TG
= Tessin = TI
= Waadt = VD
= Wallis = VS
= Neuenburg = NE
= Genf = GE
= Jura = JU
SCHWEIZ / SUISSE / SWITZERLAND
SVIZZERA
= CH = Confoederatio Helvetica

die ersten Luzerner
Fahrzeughalter zur
CH-Verkehrs-
Story
zu
den CH-Fahrzeug-
Herstellern
Fahrradschilder

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Zürich, Bern, Luzern
Geschichte der
Militär-Radfahrer